Lausitzer Rundschau: Dieses Gesetz hilft niemandem
Zur Reform des Leistungsschutzrechts
Geschrieben am 27-02-2013 |
Cottbus (ots) - Wenn ein Gesetz besagt, dass bei Rot strikt zu
halten ist, es sei denn man fährt langsam weiter, ist es ziemlicher
Nonsens. Dann kann man die Ampel auch gleich ausschalten. Das
Leistungsschutzgesetz der Koalition hat eine ähnliche Qualität. Dass
die Zeitungsverlage prinzipiell ein Klagerecht bekommen gegen die
Fremdnutzung ihrer Produkte durch Internetdienste, wird sich in der
Praxis kaum auswirken. Denn die Koalition gibt genau jene
Textschnipsel-Längen frei, die Dienste wie Google News derzeit auch
nur benutzen. So ein Gesetz braucht niemand. Und schon gar nicht
braucht man in Zeiten einer sich rasant verändernden
Kommunikationswelt noch Gesetze für diesen Bereich, die kein
zeitliches Verfallsdatum haben. In fünf Jahren sieht die Netzwelt
schon wieder ganz anders aus. Google hat den Streit um das
Leistungsschutzrecht vorerst gewonnen, die Koalition ist eingeknickt.
Auf einem anderen Blatt steht, dass die Zeitungsverleger sich hier
wahrscheinlich sowieso an der falschen Stelle die großen
(Einnahme)-Hoffnungen gemacht haben. Sicher werden von den
News-Aggregatoren mit ihren Inhalten Geschäfte gemacht, und die
Internetgemeinde sollte sich nicht vor den falschen Karren spannen
lassen. Doch hat jemand die Texte zuvor ins Netz gestellt, gratis.
Meistens die Zeitungsverlage selbst. Nicht das Papier, sondern die
Erstellung und Vermarktung journalistischer Inhalte sei das
Kerngeschäft der Verlage, sagte kürzlich ein Verleger. Wohl wahr. Nur
fehlen der Branche für Bezahlangebote ihrer hart erarbeiteten
journalistischen Inhalte im Netz noch die zündenden Ideen. Dieses
Leistungsschutzgesetz gehört wohl nicht dazu.
Pressekontakt:
Lausitzer Rundschau
Telefon: 0355/481232
Fax: 0355/481275
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