Deutschland macht den Weg für Beschwerden von Kindern frei - Kindernothilfe begrüßt Ratifizierung in Rekordzeit
Geschrieben am 28-02-2013 |
Duisburg/New York (ots) - Exakt ein Jahr nach der Unterzeichnung
hinterlegt Deutschland heute in New York als weltweit dritter Staat
die Ratifizierungsurkunde für das Individualbeschwerdeverfahren zur
Kinderrechtskonvention. Dies ist die letzte offizielle Maßnahme der
Bundesregierung im Ratifizierungsprozess und ein weiterer wichtiger
Schritt, damit Kinder tatsächlich Rechtsverletzungen vor dem
zuständigen UN-Ausschuss in Genf anklagen können.
Bereits 1999 hatte die Kindernothilfe die erste Studie über ein
Individualbeschwerdeverfahren für Kinder publiziert. Das Verfahren
sieht vor, dass Kinder, deren Rechte verletzt werden, ihre Beschwerde
an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf herantragen
können. Voraussetzung ist, dass die nationalen Rechtsinstrumente
ausgeschöpft wurden. Andere Menschenrechtskonventionen sehen dieses
Verfahren längst vor, in der UN-Kinderrechtskonvention fehlte es
zunächst.
Am 19. November 2011 - nach mehr als zehn Jahren intensiver
Lobbyarbeit verschiedenster Nichtregierungsorganisationen -
verabschiedete schließlich die UN-Generalversammlung das
Individualbeschwerdeverfahren als 3. Zusatzprotokoll zur
UN-Kinderrechtskonvention. Seit dem 28. Februar 2012 liegt dieser
Vertrag zur Unterzeichnung und Ratifizierung vor. Während die
Unterzeichnung den politischen Willen eines Staates zur Umsetzung des
Vertrages ausdrückt, folgt erst mit der Ratifizierung die
verbindliche Umsetzung in nationales Recht. "Deutschland war hier
besonders schnell", erläutert Dr. Jürgen Thiesbonenkamp,
Vorstandvorsitzender der Kindernothilfe. "Am 28. Februar vergangenen
Jahres unterzeichnete die Bundesrepublik das Protokoll, genau ein
Jahr später ist die Ratifizierung abgeschlossen" zeigt sich
Thiesbonenkamp begeistert. Deutschland ist damit nach Thailand und
Gabun der dritte Staat weltweit, der sich zur Umsetzung des
Individualbeschwerdeverfahrens verpflichtet.
"Jetzt kommt es darauf an, dass sieben weitere Staaten diesen
Schritt gehen - denn erst, wenn zehn Staaten das Zusatzprotokoll
ratifiziert haben, tritt das Individual-beschwerdeverfahren in
Kraft", zeigt Thiesbonenkamp das weitere Verfahren auf. Erst dann
haben Kinder weltweit die Möglichkeit, ihre Rechte in Genf
einzuklagen.
Weitere Informationen: http://www.individualbeschwerde.de/
Pressekontakt:
Christian Herrmanny, stellv. Pressesprecher
E-Mail: christian.herrmanny@knh.de
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