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Deutsches Kinderhilfswerk fordert neue gesetzliche Regelungen im Jugendmedienschutz

Geschrieben am 28-02-2013

Berlin (ots) - Das Deutsche Kinderhilfswerk ist besorgt über die
wachsende Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit des
gesetzlichen Jugendmedienschutzes und fordert mehr Transparenz für
Eltern und Kinder. Dafür muss es nach Ansicht des Deutschen
Kinderhilfswerkes eine enge Zusammenarbeit und Harmonisierung der
verschiedenen Selbstkontrolleinrichtungen unterschiedlicher
Medienanbieter in Deutschland geben.

"Kinder- und jugendgefährdende Inhalte werden heutzutage auf
vielen Wegen verbreitet, im Kino, im Fernsehen, in Computerspielen
oder im Internet. Darum wird die Trennung von Zuständigkeiten im
gesetzlichen Jugendmedienschutz nach Verbreitungswegen der heutigen
Realität des Medienmarktes und der Mediennutzung von Kindern nicht
mehr gerecht. Wir brauchen deshalb eine neue Gesetzesinitiative, um
den Jugendmedienschutz in Deutschland einheitlich zu regeln", betont
Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die
Selbstkontrolleinrichtungen von Kino, DVD, Computerspielen, Fernsehen
oder Internet sollten ihre unterschiedlichen Kompetenzen bündeln und
nach außen gemeinsam auftreten. Denn die Vielzahl an Institutionen
der Aufsicht und der Selbstkontrollen dient momentan eher der
Verwirrung des Nutzers als seiner Orientierung. "Zwar lassen sich
durch die im Grundgesetz festgeschriebene Kompetenzaufteilung
zwischen Bund und Ländern die für den Jugendmedienschutz relevanten
Gesetze nicht ohne weiteres zusammenfassen. Umso wichtiger ist es
daher, dass Selbstkontrollen und Aufsicht dieses Problem durch ein
gemeinsames und abgestimmtes öffentliches Auftreten minimieren. Dazu
gehört auch die Einbeziehung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens in
das System der freiwilligen Selbstkontrolle" so Krüger weiter.

Der Jugendmedienschutz steht mit dem Internet heute zudem vor
einer ganz neuen Herausforderung. "Im Kino oder auf DVD dürfen Filme
ohne Altersfreigabe grundsätzlich nicht an Minderjährige abgegeben
werden. Im Fernsehen sind strenge Sendezeitenbeschränkungen
einzuhalten. Dagegen wird im Internet fast alles mehr oder weniger
legal ungehindert verbreitet" beklagt Thomas Krüger. "Zwar herrschen
im Internet theoretisch ähnliche Regeln wie für das Fernsehen, diese
sind allerdings aufgrund der Masse des Angebots und der Beschränkung
auf Angebote aus Deutschland praktisch nicht durchsetzbar", stellt
Krüger fest. Identische Inhalte, die in den klassischen Medien einer
Altersbeschränkung durch Sendezeitgrenzen unterliegen, entziehen sich
der nationalen Gesetzgebung einfach dadurch, dass der Anbieter ins
benachbarte europäische Ausland umzieht. Daher gilt es, Jugendschutz
pragmatisch an den aktuellen Stand der Technik und der
Produktionszusammenhänge anzupassen. Dabei können technische
Jugendschutzfilter Eltern unterstützen, ihre Kinder zu schützen.
Allerdings müssen für kommerzielle Anbieter die entsprechenden
Verpflichtungen geschaffen werden, um Eltern die nötigen
Informationen und technischen Voraussetzungen für solche Filter zur
Verfügung zu stellen. Wichtig sind darüber hinaus internationale
Initiativen, um entsprechende Standards zumindest auf europäischer
Ebene durchzusetzen.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist zudem die Einführung
einer intuitiv verständlichen Kennzeichnung von Internetseiten
sinnvoll. Diese sollte sich nicht nur in einer Altersempfehlung
erschöpfen, sondern auch Aufschluss über Gründe für diese Empfehlung
bieten (Gewalthaltigkeit, sexuelle Darstellungen, menschenverachtende
Sprache etc.). "Es sollte Eltern und den jungen Internetnutzern
möglich sein, sofort zu erkennen, ob ein Inhalt ihrem Alter aus
Jugendschutzperspektive angemessenen ist. So ermöglichen wir Kindern
und Jugendlichen die Entwicklung einer Urteilsfähigkeit, welche
Inhalte ihren individuellen Bedürfnissen und Kompetenzen entsprechen.
Empfehlungen sollten durch Seitenanbieter selbst vorzunehmen sowie
durch nutzerautonome Jugendschutzprogramme auslesbar sein. Damit
hätten Erziehungsberechtigte die Wahl, ob sie Kindern bestimmte
Inhalte im Internet zugänglich machen oder nicht", erklärt
Hans-Joachim von Gottberg, Vizepräsident des Deutschen
Kinderhilfswerkes.

Das Deutsche Kinderhilfswerk geht davon aus, dass mittelfristig
Medienpädagogik und Elterninformationen als proaktive Formen des
Jugendmedienschutzes zunehmend an Bedeutung gewinnen werden. Um
medienpädagogische Angebote optimal zu fördern und zu koordinieren
wird die Gründung einer gemeinsam von Bund und Ländern getragenen
Stiftung Medienkompetenz befürwortet. "An der Finanzierung dieser
Stiftung sollten auch die Landesmedienanstalten, freie Träger und die
Medienwirtschaft beteiligt werden. Die Aufgabe der Stiftung sollte in
der finanziellen Unterstützung medienpädagogischer Projekte und in
der Vernetzung bestehender Ideen und Erfahrungen bestehen.
Gleichzeitig könnte durch eine solche Stiftung die Evaluierung und
die Begleitforschung von Projekten zur Förderung von Medienkompetenz
koordiniert werden" so von Gottberg abschließend.



Pressekontakt:
Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
Mobil: 0160-6373155
Fax: 030-2795634
Mail: presse@dkhw.de
Internet: www.dkhw.de und www.facebook.com/dkhw.de


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