Westfalenpost: NRW-Kommunalwahlrecht
Geschrieben am 28-02-2013 |
Hagen (ots) - Das Zauberwort der rot-grünen Landesregierung
lautet: kommunale Verantwortungsgemeinschaft. Eines dieser
Wortungetüme, mit denen der Normalbürger wenig anfangen kann. Auf
Deutsch: SPD und Grüne wollen die zeitgleiche Wahl der Bürgermeister
und der Gemeinderäte ab 2020 einführen und damit das rückgängig
machen, was die schwarz-gelben Vorgänger eingeführt haben. Vor Ostern
soll das neue Kommunalwahlgesetz verabschiedet werden. Und um Rat und
Bürgermeister Hand in Hand früher, bereits ab 2014, mit einer
gemeinsamen Wahl zu stärken, wird den bis 2015 gewählten
Bürgermeistern und Landräten ein freiwilliger Amtsverzicht empfohlen.
Das Zückerchen: kein Verlust bei den Pensionsansprüchen.
Die Reaktionen fallen, unabhängig vom Parteibuch,
ähnlich aus. Nicht mit mir, heißt es. Die Ablehnung ist vielschichtig
- persönlich und politisch begründet. Ein Argument überstrahlt alle:
Die Bürgermeister in Südwestfalen fühlen sich Volkes Stimme
verpflichtet. Einmal für sechs Jahre gewählt, immer gewählt, ohne
vorzeitigen taktischen Verzicht. Zu Recht. Das Votum der Bürger kann
nicht weggewischt werden. Was sagen Politiker bei Wahlen: Jede Stimme
zählt. Nicht in NRW? Damit kein Irrtum aufkommt: Für die
gemeinsame Wahl von Gemeinderäten und Bürgermeistern gibt es beim
Blick auf die Finanzen der Kommunen, jeder Wahlgang kostet extra, und
der schrumpfenden Wahlbeteiligung, die bei mehr Wahlgängen nicht
zunimmt, gewiss gute Gründe. Gegen die vorzeitige zeitgleiche
Zusammenführung der Wahlen ohne politische Not spricht das
Verständnis von Demokratie. Volkes Stimme hat Gewicht und darf kein
Gramm verlieren. Nicht bei Schwarz-Gelb und nicht bei Rot-Grün.
Pressekontakt:
Westfalenpost
Redaktion
Telefon: 02331/9174160
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