Einbau und Wartung von Rauchmeldern dokumentieren / Unterstützung für Eigentümer, Vermieter und Dienstleister (BILD)
Geschrieben am 08-03-2013 |
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http://ots.de/dioAV
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Ehringshausen (ots) -
Immer mehr Bundesländer haben die Verpflichtung zum Einbau von
Rauchwarnmeldern in Wohnungen gesetzlich vorgeschrieben. Wohnungs-
und Hauseigentümer stellen sich die Frage, welche Konsequenzen es
haben könnte, der Rauchmelderpflicht nicht nachzukommen. Mittlerweile
elf Bundesländer, Nordrhein-Westfahlen schon eingerechnet, haben die
so genannte Rauchmelderpflicht in ihren Landes-Bauordnungen
verankert. Eigentümer von Wohnungen und Wohnhäusern müssen demnach
spätestens bis zum Ende einer festgelegten Übergangfrist
Rauchwarnmelder in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Rettungswegen
montiert haben.
Bei Neubauten wird der Einbau bereits im Zuge der Bauabnahme
protokolliert. Wer aber prüft, ob in bestehenden Wohnungen
Rauchwarnmelder eingebaut wurden? Die Antwort ist recht kurz:
Niemand. Weder die Bauordnungen noch eine Durchführungsverordnung
sehen die Kontrolle des Einbaus und der regelmäßigen Wartung der
Rauchwarnmelder vor.
Welchen Zweck erfüllt aber dann ein Gesetz, wenn dessen Einhaltung
nicht überwacht wird?
In vielen Fällen wird ein Gesetz in seinem Wortlaut erst
interessant, wenn ein Gericht sich mit einem konkreten Fall
beschäftigt. Im Falle eines Brandes mit Personenschaden untersuchen
Ermittlungsbehörden routinemäßig die Umstände. Sollten diese
feststellen, dass es zu einem Verstoß gegen geltendes Recht gekommen
ist, bleibt ihnen nichts anderes übrig, als die Staatsanwaltschaft
darüber zu informieren. Fehlende oder nicht betriebsbereite
Rauchwarnmelder wären da ein solcher Verstoß.
Auch wenn niemand verletzt wird, führt ein Brand in den meisten
Fällen zu einem oft nicht unerheblichen Sachschaden. Ob die Hausrat-
oder Gebäudeversicherungen bei fehlenden Rauchwarnmeldern zu einer
Leistungskürzung berechtigt sind, ist von dem jeweiligen
Versicherungsvertrag abhängig und wird vermutlich auch in einigen
Fällen gerichtlich geklärt werden müssen.
Hilfreich für den Nachweis ist sicherlich eine ordentliche und
lückenlose Dokumentation über den Einbau und die regelmäßige Wartung
der Rauchwarnmelder. Als äußerst praktisch hat sich dafür das
"Rauchwarnmelder Gerätepass und Wartungsheft" (Bezugsquelle:
www.brandschutz-zuhause.de) herausgestellt. Eigentümer, Vermieter und
Mieter können den Einbau und die Wartung der Rauchwarnmelder für
jedes Zimmer eintragen oder vom beauftragten Fachmann eintragen
lassen.
Lars Inderthal vom Verbraucherportal "www.rauchmelderpflicht.eu"
hat das Heft unter die Lupe genommen. Sein Kommentar: "Alle wichtigen
Dokumente, wie zum Beispiel die für die Wartung und Fehlersuche
unbedingt erforderlichen Betriebsanleitungen, werden mit dem Heft in
einer Schutzhülle sicher verwahrt. Das Heft gibt außerdem Hinweise wo
und wie Rauchwarnmelder eingebaut und gewartet werden müssen sowie
über das richtige Verhalten im Brandfall. Mit dem Heft kann jeder den
Einbau und die Wartung einfach dokumentieren und bei Bedarf
nachweisen."
Unabhängig von Gesetzen, Gerichten und Versicherungen gilt als
erwiesen, dass Rauchwarnmelder bei einem Brand durch eine frühzeitige
Warnung der Bewohner die Möglichkeit verschaffen, Maßnahmen
einzuleiten. Das kann das Löschen eines Brandes in der
Entstehungsphase sein oder ganz einfach die Flucht. Wer Verantwortung
für sich selbst, seine Familie oder seine Mieter übernimmt, fragt
nicht nach Vorschriften, wenn es um die Sicherheit geht.
Die infra-pro GmbH plant und vertreibt vor allem Komponenten und
Systeme zum vorbeugenden Brandschutz. Als Spezialist für
Rauchwarnmelder bietet infra-pro unter anderem die Qualifizierung zur
"Fachkraft für Rauchwarnmelder" für Handwerker, Schornsteinfeger und
Hausmeister an. Das immer schneller wachsende Service-Netzwerk aus
Spezialisten berät, montiert und wartet Rauchwarnmelder bundesweit.
Pressekontakt:
infra-pro Handel und Service GmbH
Lars Inderthal
Obere Wingertstr. 5
35630 Ehringshausen
Telefon: 06440 / 92 99 06
E-Mail: info@infra-pro.de
Internet: www.infra-pro.de
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