Gesetzliche Krankenkassen übernehmen jetzt auch Kosten für Pneumokokkenimpfung mit Konjugatimpfstoff für Erwachsene
Geschrieben am 14-03-2013 |
Berlin (ots) - Künftig werden für Menschen ab 60 Jahre die Kosten
der Pneumokokkenimpfung mit einem Konjugatimpfstoff gegen 13
Pneumokokken-Erregertypen von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV)
übernommen. Damit erweitern sich die Möglichkeiten für über
60-Jährige, aber auch für Risiko-Patienten ab 50 Jahre mit schweren
Grunderkrankungen wie Diabetes oder COPD, sich im Rahmen ihrer
gesetzlichen Krankenversicherung gegen Pneumokokken-Infektionen
impfen zu lassen.
Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das Gremium aus
Vertretern von Krankenkassen, Ärzten und Patienten, das unter anderem
darüber berät, welche Arzneimittel und medizinischen Leistungen von
der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgedeckt werden. Das
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Beschluss des G-BA
nicht beanstandet, dass auch für Personen ab 60 Jahre und für über
50-Jährige mit Grunderkrankungen ein Konjugatimpfstoff zur
Pneumokokkenimpfung als Pflichtleistung der GKV zu erstatten ist.
Risiko: Lungenentzündung durch Pneumokokken
Die Entscheidung zur Erstattung des
Pneumokokken-Konjugatimpfstoffs erweitert die Möglichkeiten, Menschen
im Rahmen ihrer gesetzlichen Krankenversicherung zu impfen, die durch
Pneumokokken-Infektionen besonders gefährdet sind. Dazu gehören zum
einen Säuglinge und Kleinkinder, deren Immunsystem noch nicht
vollständig entwickelt ist, und zum anderen Menschen ab dem 60.
Lebensjahr. Die Immunisierung älterer Menschen ist wichtig, weil die
Anfälligkeit für Infektionen bei Erwachsenen mit Zunahme des Alters
steigt und Infektionen schwerer und komplikationsreicher verlaufen:
Infektionen mit Pneumokokken (Streptococcus pneumoniae) sind mit etwa
50 Prozent die häufigste bakteriell bedingte Ursache für
Lungenentzündungen im Erwachsenenalter.*
Ältere und chronisch kranke Patienten
Nicht nur ältere Menschen sollten sich gegen
Pneumokokken-Infektionen immunisieren, auch Risikopatienten mit
Grunderkrankungen - insbesondere Erkrankungen, bei denen das
Immunsystem geschwächt ist - brauchen zusätzlichen Impfschutz. Seit
Oktober 2011 ist für Menschen ab 50 Jahren und chronisch Kranke ein
Pneumokokken-Konjugatimpfstoff zur Immunisierung gegen 13
Pneumokokken-Typen zugelassen.
* Quelle: Höffken G, et al. S3-Leitlinie zu Epidemiologie,
Diagnostik, antimikrobieller Therapie und Management von erwachsenen
Patienten ... Pneumologie 2009; 63: e1 - e68
Pressekontakt:
Pfizer Pharma GmbH
Unternehmenskommunikation
Susanne Straetmans
Linkstraße 10, D-10785 Berlin
Telefon: +49 (0)30 - 55 00 55 - 51088
E-Mail: presse@pfizer.com
Internet: www.pfizer.de | www.impftipp.de
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