Missbildungen und Fortpflanzungsschäden - Gefahr für Beschäftigte in
Gärtnereien und deren Kinder durch hormonell wirksame Pestizide
Geschrieben am 20-03-2013 |
Hamburg (ots) - Untersuchungen belegen, dass Beschäftige in
Gärtnereien und ihre Kinder vermehrt unter Fruchtbarkeitsstörungen
und Missbildungen der Geschlechtsorgane leiden. Bei Kindern von
Gärtnerinnen, die hohen Pestizidbelastungen ausgesetzt waren, gibt es
häufig Schädigungen der Hoden und ihrer Funktionen. Das zeigen
aktuelle Vergleichsstudien aus Dänemark. Ähnliche Befunde von
genitalen Missbildungen bei Jungen, deren Familien direkten Kontakt
mit Pestiziden haben, liegen aus Brasilien und Spanien vor. Diese und
weitere Untersuchungsergebnisse hat das Pestizid Aktions-Netzwerk
e.V. in der Studie "Endokrine Wirkung von Pestiziden auf Landarbeiter
und auf Beschäftigte in Gewächshauskulturen und Gärtnereien"
zusammengetragen und bewertet.
"Vieles spricht dafür, dass Umwelteinflüsse wie Chemikalien und
Pestizide für die beschriebenen Störungen der Geschlechtsentwicklung
verantwortlich sind", sagt Prof. Dr. Dietrich Klingmüller, leitender
Endokrinologe an der Universitätsklinik Bonn, der die
Studienergebnisse bewertet hat. In Dänemark wurden wiederholt Fälle
von Neugeborenen mit Hodenhochstand (Kryptorchismus) und Fehlbildung
der Harnröhre (Hypospadie) dokumentiert. "Diese Veränderungen der
Geschlechtsentwicklung sind sehr gravierend. Sie sind als
Verweiblichungserscheinungen anzusehen und deuten auf Störungen des
Hormonsystems hin", so Prof. Klingmüller.
Für viele Pestizide wurde eine endokrine Wirkung - eine Wirkung
auf das Hormonsystem - in Laborversuchen zweifelsfrei nachgewiesen.
Diese Pestizide können Geschlechtsveränderungen wie Verweiblichung,
Vermännlichung und Unfruchtbarkeit verursachen. PAN hat mit der neuen
Studie eine Liste bekannter endokrin wirkender Pestizidwirkstoff
erstellt. Viele dieser Stoffe sind in Deutschland und in Europa
weiterhin legal zugelassen.
Carina Weber, PAN Geschäftsführerin: "Die Ergebnisse unserer
Studie zeigen, dass die rechtlichen Regelungen der
Pestizid-Wirkstoffprüfung für einen vorsorgenden Gesundheitsschutz
nicht ausreichen. Hormonell wirkende Pestizide dürfen im Sinne des
Vorsorgeprinzips nicht zugelassen werden." Auch wenn einige der
Studien methodische Defizite aufweisen, müssten die Hinweise auf die
schädigende Wirkung endokriner Pestizide vor allem auf Kinder im
Mutterleib sehr ernst genommen werden, so Weber.
Auf EU Ebene wird aktuell diskutiert, welche Kriterien erfüllt
sein müssen, damit ein Pestizid als endokrin wirksam gilt und wegen
dieser gefährlichen Wirkung nicht mehr zugelassen werden darf. PAN
ruft dazu auf, bei dieser Entscheidung die vorliegenden
Forschungsergebnisse im Sinne des Vorsorgeprinzips zu
berücksichtigen.
Download der PAN-Studie unter http://ots.de/q6aKO
Pressekontakt:
Susan Haffmans, Tel. 040-399191025,
E-Mail: susan.haffmans@pan-germany.org
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