VKU zur EuGH-Entscheidung über eine deutsche Gaspreisänderungsklausel / Bundesgerichtshof muss nun entscheiden
Geschrieben am 21-03-2013 |
Berlin (ots) - Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat
heute sein lang erwartetes Urteil zur Missbrauchskontrolle einer in
deutschen Gasversorgungsverträgen häufig verwendeten
Preisänderungsklausel verkündet. Danach ist es nun Sache des
deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) darüber zu entscheiden, ob diese
Klausel missbräuchlich ist und den Anforderungen an Treu und Glauben,
Ausgewogenheit und Transparenz genügt. Der Verband kommunaler
Unternehmen (VKU) begrüßt die Entscheidung. Denn der EuGH bestätigt
damit, dass die Konkretisierung der europäischen Vorgaben an den
Verbraucherschutz den Mitgliedstaaten und deren Kontrolle den
nationalen Gerichten obliegt.
Hintergrund der EuGH-Entscheidung ist ein vor dem
Bundesgerichtshof (BGH) anhängiger Rechtsstreit zwischen der
Verbraucherzentrale NRW und der RWE Vertrieb AG. Dabei geht es um die
Wirksamkeit von Gaspreisänderungen in der Zeit vom 1. Januar 2003 bis
1. Oktober 2005. Grundlage dieser Preisänderungen war eine
vertragliche Klausel, die 1:1 der gesetzlichen Preisänderungsregelung
des § 4 Abs. 2 der bis zum 8. November 2006 geltenden Verordnung über
Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden
(AVBGasV) entspricht. Die Klausel erlaubt dem Gasversorger einseitige
Preisänderungen während der Vertragslaufzeit.
Der BGH hatte dem EuGH hierzu die Fragen vorgelegt, ob eine dem §
4 Abs. 2 AVBGasV inhaltsgleich entsprechende Preisänderungsklausel in
Gaslieferverträgen mit Verbrauchern (Sonderverträgen) der
Missbrauchskontrolle unterliegt und den europäischen
Transparenzvorgaben entspricht. Der EuGH stellt fest, dass er nicht
über diesen nationalen Rechtsstreit abschließend ent-scheiden kann,
sondern es nun Sache des BGH ist, im Einklang mit der
EuGH-Entscheidung den Rechtsstreit zu beurteilen. "Die Frage der
Wirksamkeit der streitigen Preisänderungsklausel und die damit
verbundene Feststellung der Wirksamkeit der darauf beruhenden
Preisänderungen entscheidet somit nur der Bundesgerichtshof", so
VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck.
Der EuGH kommt zu dem Ergebnis, dass die streitige
Preisänderungsklausel grundsätzlich der Missbrauchskontrolle
unterliegt, weil sie verbindlich nur für die Versorgung von
Tarifkunden, nicht hingegen für Sonderverträge galt. Gleichwohl hat
der Gasversorger auch bei diesen Verträgen das Recht, die Preise für
seine Leistungen einseitig zu ändern. Dies ist vom europäischen
Gesetzgeber anerkannt. Allerdings muss eine Vertragsklausel, die eine
solche einseitige Anpassung erlaubt, den Anforderungen an Treu und
Glauben, Ausgewogenheit und Transparenz genügen. Daher müssen im
Vertrag der Anlass und der Modus der Preisänderung so transparent
dargestellt werden, dass der Verbraucher die etwaigen Änderungen der
Entgelte anhand klarer und verständlicher Kriterien absehen kann.
Außerdem muss der Verbraucher bei Preisänderung von der ihm
eingeräumten Kündigungsmöglichkeit unter den gegebenen Bedingungen
auch tatsächlich Gebrauch machen können. Ob diese Anforderungen in
jedem Einzelfall erfüllt sind, müssen die nationalen Gerichte
entscheiden, so der EuGH in seiner Bewertung. Der BGH geht in seiner
Rechtsprechung bislang davon aus, dass die unveränderte vertragliche
Übernahme der gesetzlichen Bestimmungen der AVBGasV mit den
europäischen Vorgaben im Einklang steht und den Verbraucher nicht
benachteiligt. Dieser sogenannten Leitbildfunktion sind daher viele
deutsche Gaslieferanten bei der Formulierung ihrer
sondervertraglichen Preisänderungsklauseln gefolgt. "Sollten diese
Klauseln dennoch formal-juristisch unwirksam gewesen sein, bedeutet
dies aber nicht zwangsläufig, dass kein Recht zu Preisänderungen
bestand", stellt Reck fest.
Nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH ist der
Energielieferant berechtigt, insbesondere Änderungen der Bezugspreise
an seinen Kunden im laufenden Vertragsverhältnis weiterzugeben.
Anderenfalls entstünde angesichts der Entwicklung der Energiepreise
bei langfristigen Versorgungsverträgen regelmäßig ein gravierendes
Ungleichgewicht zu Lasten des Energielieferanten. "Daher hat der BGH
deutlich gemacht, dass die formale Unwirksamkeit von Preisänderungen
rückwirkend nicht ohne zeitliche Begrenzung geltend gemacht werden
kann. Dies gilt nach den letzten BGH-Urteilen aus dem Januar diesen
Jahres gerade auch vor dem Hintergrund der EuGH-Rechtsprechung zur
Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen", so
Reck.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 235.000 Beschäftigten
wurden 2010 Umsatzerlöse von rund 95 Milliarden Euro erwirtschaftet
und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 49,1 Prozent in der
Strom-, 58,4 Prozent in der Erdgas-, 77,2 Prozent in der
Trinkwasser-, 60,0 Prozent in der Wärmeversorgung und 16,5 Prozent in
der Abwasserentsorgung
Pressekontakt:
Verband kommunaler Unternehmen e.V.
Invalidenstraße 91
10115 Berlin
www.vku.de
Pressesprecher: Carsten Wagner
Fon: +49 30 58580-220
Mobil: +49 170 8580-220
Fax: +49 30 58580-107
carsten.wagner@vku.de
Stv. Pressesprecher: Beatrice Kolp
Fon: +49 30 58580-225
Mobil: +49 170 8580-225
Fax: +49 30 58580-107
kolp@vku.de
Stv. Pressesprecher: Stefan Luig
Fon: +49 30 58580-226
Mobil: +49 170 8580-226
Fax: +49 30 58580-107
luig@vku.de
Stv. Pressesprecherin: Elisabeth Mader
Fon: +49 30 58580-227
Mobil: +49 170 8580-227
Fax: +49 30 58580-107
mader@vku.de
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
454094
weitere Artikel:
- Menschenrechtsreport zum Thema Behinderung Berlin (ots) - Menschenrechtsverletzungen gibt es vielfach auch in
Deutschland. Häufig betrifft dies Menschen mit Behinderungen. Das
belegt ein 80-seitiger Bericht mit dem Titel "Für Selbstbestimmung,
gleiche Rechte, Barrierefreiheit, Inklusion!" der von einer Allianz
von rund 80 Organisationen der Zivilgesellschaft gemeinsam erstellt
wurde. Anlässlich des vierten Jahrestages des In-Kraft-Tretens der
UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Deutschland am 26. März 2013
wurde der Report heute an Tom Koenigs, den Vorsitzenden des
Menschenrechtsausschusses mehr...
- Pfeiffer: Markttransparenzstelle - Ein kleiner Schritt für die Politik,ein großer Schritt für die Verbraucher Berlin (ots) - Der Deutsche Bundestag beschließt am heutigen
Donnerstag die Verordnung zur Markttransparenzstelle für Kraftstoffe.
Mit der Verordnung wird die Marktbeobachtung im Kraftstoffbereich
konkretisiert sowie die Transparenz über Kraftstoffpreise für
Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Veröffentlichung der
Kraftstoffverkaufspreise erhöht. Hierzu erklärt der
wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Joachim Pfeiffer:
"Es ist ein seit vielen Jahren immer wiederkehrendes Ärgernis.
Kurz vor Beginn mehr...
- Frankfurter Rundschau: Zu den Entwicklungen um die kurdische PKK: Frankfurt (ots) - Womöglich erleben wir gerade den Anfang vom
Ende eines Konflikts, der seit fast 30 Jahren die türkische
Innenpolitik lähmt, der die Annäherung des Landes an Europa bremst,
Zehntausende Tote forderte und Millionen von Menschen aus
Südostanatolien in die westtürkischen Großstädte trieb. Militärisch
war dieser Konflikt nicht zu gewinnen. Das haben Öcalan und die
türkische Regierung gleichermaßen erkannt. Dafür verdienen beide
Seiten Unterstützung.
Pressekontakt:
Frankfurter Rundschau
Kira Frenk
Telefon: mehr...
- Berliner Zeitung: Zum NPD-Verbotsverfahren: Berlin (ots) - Die aufgelebte Diskussion über ein erneutes
NPD-Verbotsverfahren ist eine Scheindebatte, die zu nichts führt,
schon gar nicht zu einem Verbot der NPD. Dringlicher wäre eine
Debatte über eine Reform der Sicherheitsbehörden an Haupt, Gliedern
und vor allem an den Augen. Die Sehschwäche, die die
Verfassungsschützer beim Aufspüren der Mitglieder der Terrorzelle
NSU bewiesen, bewertete jüngst ein Untersuchungsausschuss des
Thüringer Landtags mit den Worten, das Land müsse "die Verantwortung
dafür übernehmen, dass mehr...
- Europäische Kommission zum Weltwassertag Brüssel/Berlin (ots) - Auszüge aus einem gemeinsamen Statement von
EU-Umweltkommissar Janez Potocnik, EU-Entwicklungskommissar Andris
Piebalgs und EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier am Vortag des
Weltwassertages 2013:
"Wasser ist so lebensnotwendig wie die Luft, die wir atmen. Die
Bevölkerung unseres Planeten wird bis Mitte dieses Jahrhunderts
voraussichtlich auf mehr als 9 Milliarden Menschen anwachsen. Ohne
eine maßgebliche Effizienzsteigerung werden wir spätestens im Jahr
2030 40 Prozent mehr Wasser benötigen als wir zur mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|