22. März: Tag der Kriminalitätsopfer / Pilotprojet in NRW: Menschen mit Behinderungen als Opfer von Gewalttaten
Geschrieben am 22-03-2013 |
Mainz (ots) - Der WEISSE RING startet durch seine beiden
Landesverbände in Nordrhein-Westfalen ein Pilotprojekt, das tauben
oder hörbehinderten Menschen hilft, im Falle einer erlebten Gewalttat
ihre Interessen als Kriminalitätsopfer besser vertreten zu können.
Diese haben dann oftmals gerade infolge ihrer Behinderung noch
weitere Barrieren zu überwinden, um das ihnen geschehene Unrecht den
zuständigen Stellen gegenüber deutlich zu machen. Im Rheinland werden
in Kürze auch blinden und sehbehinderten Menschen identische Angebote
vorliegen.
In einer ersten Schulung wurden bereits erste taube/hörbehinderte
Menschen als Multiplikatoren geschult, um als Ansprechpartner für
Betroffene und Kontaktperson zur Opfer-Hilfsorganisation WEISSER RING
zu fungieren. Unter Einsatz seiner ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter vor Ort werden die Hilfemöglichkeiten des WEISSEN
RINGS den Opfern unter Hinzuziehung von Gebärdendolmetschern
erläutert und diese konkret unterstützt, z. B. bei Behördengängen zur
Polizei oder zum LWL-Versorgungsamt Münster bzw. Landschaftsverband
Rheinland. Die Zusammenarbeit in diesem Bereich ist mit dem
LWL-Versorgungsamt in Münster bereits abgestimmt. In Deutschland
werden jährlich rund 200.000 Menschen Opfer von Gewalttaten, allein
in NRW rund 50.000 Personen. Um die für die Betroffenen
schwerwiegenden und belastenden Konsequenzen abzumildern, wurde 1976
das Opferentschädigungsgesetz eingeführt. Es bietet die Möglichkeit,
Menschen, die an den Folgen einer Gewalttat leiden, psychologische
Ersthilfe, medizinische Versorgung der seelischen und körperlichen
Tatfolgen und Hilfen auf dem Weg zurück in den Alltag zu gewähren.
Hierbei handelt es sich um staatliche Leistungen außerhalb des
übrigen Sozialleistungssystems, die sich speziell an den besonderen
Bedürfnissen der Menschen, die an den Folgen einer Gewalttat leiden,
orientieren sollen. Welche Leistungen Betroffene erhalten können,
hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das Opferentschädigungsgesetz
hat das Ziel, die bei dem Betroffenen bestehenden Folgen der
Straftat soweit wie möglich zu bessern oder zumindest einen Ausgleich
für Beeinträchtigungen zu schaffen. Kostenträger sind Bund und
Länder, soweit sich die Tat in Nordrhein-Westfalen ereignet,
finanziert das Land NRW diese Maßnahmen entsprechend.
Die Landschaftsverbände Rheinland in Köln (www.lvr.de) und
Westfalen-Lippe in Münster (www.lwl.org), beraten, bearbeiten Anträge
und stellen Leistungen zur Verfügung. Die in NRW verantwortliche
Aufsichtsbehörde ist das Ministerium für Arbeit, Integration und
Soziales NRW in Düsseldorf (www.mais.nrw.de). Alle drei Institutionen
stehen Betroffenen für Fragen jederzeit zur Verfügung. Zum 60jährigen
Bestehen haben LVR und des LWL hat der LWL für das Jahr 2013
Inklusion zum übergeordneten Thema gemacht. Daher unterstützt das
LWL-Versorgungsamt das Pilotprojekt des WEISSEN RINGS mit hohem
Engagement.
Die Erreichbarkeit der Kontaktpersonen für Hörbehinderte erhalten
Sie über die beiden Landesbüros des WEISSEN RINGS in
Nordrhein-Westfalen.
Landesbüro NRW/Westf.-Lippe
E-Mail: lbnrwestfalenlippe@weisser-ring.de
Tel.: 02381-6945
Fax: 02381-6946
Landesbüro NRW/Rheinland
E-Mail: lbrheinland@weisser-ring.de
Tel.: 02421- 1 66 22
Fax: 02421- 1 02 99
Tag der Kriminalitätsopfer
Der "Tag der Kriminalitätsopfer" (22. März) erinnert alljährlich
an die persönliche, rechtliche und wirtschaftliche Situation der
durch Kriminalität und Gewalt geschädigten Menschen, die auf Schutz,
praktische Hilfe und Solidarität unseres Gemeinwesens angewiesen
sind. Der WEISSE RING stärkt mit diesem Signal seit vielen Jahren das
öffentliche Bewusstsein für Opferbelange und fordert Politik, Justiz
und Verwaltung zum Handeln auf.
Der WEISSE RING e. V.
Seit seiner Gründung im Jahr 1976 hat der WEISSE RING als einzige
bundesweit tätige Opferschutzorganisation ein flächendeckendes
Hilfsnetz für in Not geratene Kriminalitätsopfer mit rund 3.000
ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in 420 Anlaufstellen
aufgebaut. Opfer-Telefon 116 006. Neben der Hilfe im Einzelfall tritt
der WEISSE RING öffentlich für die berechtigten Belange der
Geschädigten ein und unterstützt den Vorbeugungsgedanken. Weitere
Infos unter www.weisser-ring.de.
Pressekontakt:
WEISSER RING e. V.
Pressestelle
Weberstraße 16
55130 Mainz
Tel: 06131 8303-42
Fax: 06131 8303-60
Internet: www.weisser-ring.de
E-Mail: schiemann.veit@weisser-ring.de
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