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Westfalen-Blatt: Der Deutschen Bahn (DB) drohen wegen überhöhter Trassenpreise Rückforderungen von bis zu 750 Millionen Euro.

Geschrieben am 27-03-2013

Bielefeld (ots) - Wegen überhöhter Trassenpreise gibt es beim
Landgericht Frankfurt drei Klageverfahren gegen die Deutsche Bahn
(DB). Nahverkehrsverbünde werfen dem Staatskonzern ungerechtfertigte
Bereicherung vor und verlangen insgesamt 36 Millionen Euro zurück.
Das berichtet das Bielefelder Westfalen-Blatt (Donnerstags-Ausgabe).

Bei den Trassenpreisen handelt es sich um Gebühren, die
Privatbahnen und die Bahntochter DB Regio für die Nutzung regionaler
Schienenstrecken an die DB Netz AG mit zahlen müssen. Die Gebühren
werden den Eisenbahnunternehmen von den jeweiligen
Nahverkehrsverbünden erstattet.

Der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe hat die Bahn per
Mahnbescheid auf eine Rückzahlung von 21 Millionen Euro verklagt. Die
Millionenforderung betrifft Verkehrsverträge der Nordwestbahn, der
Eurobahn, Abellio, der Westfalenbahn, der Hellertalbahn und der
Bahntochter DB Regio NRW, schreibt die Zeitung. Der Forderung haben
sich der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und der Zweckverband
Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (Koblenz)
angeschlossen, da sie mit einigen Streckenabschnitten ebenfalls
betroffen sind.

Der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord
verlangt in einem eigenständigen Verfahren ebenfalls per Mahnbescheid
eine Rückzahlung von elf Millionen Euro. Betroffen sind die
Privatbahnen Rhenus Veniro (Moers) und Vectus (Tochter der Hessischen
Landesbahn/Limburg) sowie die Bahn-Tochter DB Regio. Da die Bahn
gegen die beiden Mahnbescheide Widerspruch eingelegt hat, muss jetzt
das Landgericht Frankfurt über den Vorwurf der ungerechtfertigten
Bereicherung entscheiden, berichtet das Westfalen-Blatt.

Den direkten Klageweg zum Landgericht Frankfurt im Streit um die
Trassenpreise hat der Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
eingeschlagen. Er verlangt von der Bahn vier Millionen Euro zu viel
gezahlter Trassenpreise zurück. In allen drei Verfahren stehe noch
kein Verhandlungstermin fest, sagte Gerichtssprecher Dr. Arne Hasse
dem Westfalen-Blatt. Vermutlich komme es erst im Spätsommer zu einer
ersten mündlichen Verhandlung.

In Sachen Trassenpreise erwägt auch der Zweckverband
Verkehrsverbund Oberelbe (Dresden) rechtliche Schritte gegenüber der
DB. Die Rückzahlungsforderung beläuft sich auf rund 2,5 Millionen
Euro. Derzeit würden noch Gespräche mit der Städtebahn Sachsen
geführt, die auf den betroffenen Strecken im Auftrag des
Verkehrsverbundes fährt und daher in einem Vertragsverhältnis mit der
DB Netz AG steht, sagte ein Sprecher des Zweckverbandes.

Den größten Brocken verlangt das Land Sachsen-Anhalt von der Bahn
zurück. Es handelt sich um bis zu 110 Millionen Euro zu viel
gezahlter Trassenpreise. Derzeit werde noch mit der Bahn über die
Rückzahlung verhandelt, sagte ein Sprecher des Nahverkehrsservice
Sachsen-Anhalt der Zeitung. Es gebe aber bereits einen
Kabinettsbeschluss, die Bahn zu verklagen, wenn die Verhandlungen
nicht zum Erfolg führten. Die Verkehrsministerien aller Bundesländer
hätten bereits ausgerechnet, dass die Bahn bundesweit von Ländern und
Verkehrsverbünden, den Aufgabenträgern im Schienenpersonennahverkehr,
mit bis zu 750 Millionen Euro zur Kasse gebeten werden könnte, wenn
die ersten Klagen erfolgreich seien, schreibt die Zeitung.

Streitpunkt bei den Trassenpreisen sind die so genannten
Regionalfaktoren, die die Bahn seit 2003 erhoben hatte. Bei den
Regionalfaktoten handelt es sich um Zuschläge für unrentable
Schienenstrecken. Diese Zuschläge verteuerten die Trassenpreise zum
Beispiel in Westfalen-Lippe um bis zu 40 Prozent. Die
Bundesnetzagentur hatte die Regionalfaktoren im März 2010 für
ungültig erklärt. Sie wurden 2012 komplett abgeschafft. Zudem hatten
der Bundesgerichtshof am 18. Oktober 2011 und das Oberlandesgericht
Frankfurt am 17. Januar 2012 in Urteilen festgestellt, dass die
Billigkeit (Gerechtigkeit) der Infrastrukturgebühren, die die Bahn
erhebt, durch Zivilgerichte überprüfbar ist.

Die Bahn hält die Erhebung der Zuschläge für rechtmäßig. Die Bahn
sei sogar gesetzlich verpflichtet gewesen, Regionalfaktoren
anzurechnen, sagte eine Bahnsprecherin dem Westfalen-Blatt



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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