Rad und Wein, das lass sein / Viele wissen nicht, dass Alkohol auf zwei Rädern so strafbar ist wie auf vier Reifen
Geschrieben am 30-03-2013 |
Baierbrunn (ots) - Laut Unfallforschung der Versicherer (UDV) ist
Alkoholgenuss ein häufiger Grund für von Radfahrern verursachte
Unfälle. Viele wissen nicht einmal, dass sie sich schon mit einer
geringen Promillezahl auf dem Rad strafbar machen. Wie für das Auto
gilt: Wer mit 0,3 Promille unsicher fährt oder einen Unfall
verursacht, dem drohen Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe,
berichtet die "Apotheken Umschau". Bei Wiederholungstätern kann sogar
eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Ab 1,6 Promille auf dem Rad
heißt es auf jeden Fall Abschied nehmen vom Führerschein, möglich ist
das aber auch schon bei niedrigeren Werten.
Dieser Text ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 4/2013 A liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
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