Mehr Rechte für Patienten / Ein neues Gesetz regelt verbindlich die Beziehung von Ärzten und Patienten
Geschrieben am 01-04-2013 |
Baierbrunn (ots) - Seit Ende Februar ist das neue
Patientenrechtegesetz in Kraft. Es fasst erstmals die Rechte und
Pflichten von Ärzten und Patienten zusammen, berichtet das
Patientenmagazin "HausArzt". Nun kommt beim Arztbesuch automatisch
ein Behandlungsvertrag zustande. Zentral ist, dass Patienten
verständlich und umfassend über Risiken, Kosten und alternative
Therapiemöglichkeiten aufgeklärt werden müssen. Sie haben nun auch
bis auf wenige Ausnahmen ein vollständiges Einsichtsrecht in ihre
Krankenakte und bei groben Behandlungsfehlern kehrt sich nun die
Beweislast um: Der Arzt muss belegen, dass sein Fehler keinen
gesundheitlichen Schaden verursacht hat. Bei kleineren Problemen
haben nach wie vor die Patienten den Beweis zu erbringen.
Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Das PatientenMagazin "HausArzt" gibt der Deutsche Hausärzteverband
in Kooperation mit dem Wort & Bild Verlag heraus. Die Ausgabe 2/2013
wird bundesweit in Hausarztpraxen an Patienten abgegeben.
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
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