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Teure Fehleinschätzung Unterversicherung: Viele Kleinunternehmer und Selbstständige versichern ihren Betrieb so, dass sie Schäden nicht in voller Höhe erstattet bekommen

Geschrieben am 02-04-2013

München (ots) - Viele Kleinunternehmer und Selbstständige machen
beim Schutz ihrer Betriebseinrichtung vor Gefahren wie Feuer oder
Einbruch einen möglicherweise teuren Fehler: Sie wählen beim
Abschluss der Geschäftsinhaltsversicherung - dem gewerblichen
Gegenstück zur Hausratsversicherung - eine zu geringe
Versicherungssumme oder vergessen den Wert über die Zeit anzupassen.
"Dabei wissen nur die wenigsten, dass die
Geschäftsinhaltsversicherung auch kleinere Schäden nicht voll
ersetzt, wenn die Versicherungssumme den Wert des gesamten Inventars
unterschreitet", sagt Hendrik Rennert, Geschäftsführer von
Finanzchef24. Denn die Versicherung erstattet in diesem Fall die
Kosten nur anteilig, selbst wenn ein Schaden unter der vereinbarten
Versicherungssumme liegt.

Folgendes Beispiel verdeutlicht die Folgen von Unterversicherung:
Ein Handwerksbetrieb hat eine Geschäftsinhaltsversicherung über
30.000 Euro für seine Werkstatteinrichtung, Werkzeuge, Computer und
Waren abgeschlossen. Bei einem Einbruch stehlen Diebe Inventar im
Wert von 10.000 Euro. Bei der Schadensbegutachtung stellt der
Sachverständige fest, dass das gesamte Inventar des Handwerkers in
Wirklichkeit 40.000 Euro wert war. Der Betrieb ist unterversichert.
Die Entschädigung, die die Versicherung zahlt, errechnet sich nun
folgendermaßen: 30.000/40.000 x 10.000 Euro = 7.500 Euro. Für den
Handwerker bedeutet dies, dass er auf Kosten in Höhe von 2.500 Euro
sitzen bleibt, obwohl sein Schaden die Versicherungssumme nicht
überschreitet.

Unternehmer und Selbstständige sollten deswegen unbedingt darauf
achten, dass die Versicherungssumme ihrer
Geschäftsinhaltsversicherung immer dem Neuwert der gesamten
Betriebseinrichtung entspricht. "Dabei kommt es nicht auf jeden Euro
an, aber die Größenordnung muss stimmen. Am besten sollte die
Versicherungssumme jährlich kontrolliert werden. Denn anders als in
der Haftpflicht- überprüft der Versicherer in der
Geschäftsinhaltsversicherung nicht regelmäßig von sich aus die
Angaben", empfiehlt Rennert. Größere Neuanschaffungen, zum Beispiel
eine Maschine, sollte man umgehend seinem Versicherer melden. Wichtig
ist zudem, immer den höheren Neuwert und nicht den Zeitwert des
Inventars anzusetzen.

Ein Vorsorgepuffer in Höhe von mindestens 10 Prozent auf die
Versicherungssumme rundet den Schutz vor Unterversicherung
schließlich ab. "Wer diese Punkte beachtet, bleibt im Schadensfall
nicht auf einem Teil der Kosten sitzen", sagt Rennert.

Über Finanzchef24

Finanzchef24 ist Deutschlands erstes Finanzportal speziell für
Kleinunternehmer und Selbstständige. Das Münchener Unternehmen bietet
den bislang umfangreichsten Vergleichsrechner für
Gewerbeversicherungen. Mit seiner Hilfe finden Inhaber von über 220
verschiedenen Betriebsarten - vom Bürobetrieb über den Gastronomen
bis hin zum Handwerker - aus den Tarifen renommierter Versicherer das
für sie günstigste Angebot. Neben Betriebshaftpflicht- und
Geschäftsinhaltsversicherungen lassen sich auf dem unabhängigen
Finanzportal auch die Konditionen von Geschäftskonten miteinander
vergleichen. Eine kostenlose Beratung per Telefon und Chat ergänzen
das Online-Angebot unter www.finanzchef24.de.



Pressekontakt:
Nils Beste
Tel.: 089-716 772 705
E-mail: nils.beste@finanzchef24.de


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