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Bau-Tarifverhandlungen nach Verhandlungsmarathon erfolgreich abgeschlossen!

Geschrieben am 05-04-2013

Berlin (ots) - Die Tarifverhandlungen für die rund 750.000
Beschäftigten im Bauhauptgewerbe sind in der dritten Runde nach über
21 Stunden Non-Stop-Verhandlung in Frankfurt a.M. abgeschlossen
worden. Der Tarifabschluss sieht eine Lohnerhöhung von 3,2 % für die
Beschäftigten in den alten Bundesländern und 4 % für die
Beschäftigten in den neuen Bundesländern vor und tritt am 1. Mai 2013
für zwölf Monate in Kraft. "Aufgrund des Nullmonats im April und der
Vertragsdauer von 13 Monaten ist die Lohnerhöhung für uns gerade noch
vertretbar." Erklärte der Verhandlungsführer der Arbeitgeber,
ZDB-Vizepräsident Frank Dupré. "Mit den weiteren Komponenten des
erzielten Abschlusses hat uns die Gewerkschaft aber vieles
abverlangt. Wir haben das Ergebnis daher nur schweren Herzens
akzeptiert, um nach dem Stillstand der Baustellen im Winter nicht
noch weitere Produktionsunterbrechungen zu provozieren."

Weiterer Verhandlungsgegenstand war die Angleichung des
Mindestlohnes I in Ost- und Westdeutschland. Dieser soll in den
kommenden vier Jahren schrittweise erhöht werden: Beginnend mit dem
1. Jan. 2014 erreicht der Mindestlohn I am 1. Jan. 2017 das Niveau
von 11,30 Euro bundeseinheitlich. Der Ost-Mindestlohn wird bis dahin
in vier Schritten um jeweils 25 Cent bzw. 30 Cent erhöht, der
West-Mindestlohn ebenfalls in vier Schritten um jeweils 5 Cent bzw.
10 Cent. Auch die Tariflöhne sollen in den kommenden neun Jahren
angeglichen werden.

Dupré erklärte dazu: "Damit ist uns ein wichtiger Schritt zu
einheitlichen Löhnen in Ost- und Westdeutschland gelungen.
Insbesondere die Arbeitgeber aus den neuen Bundesländern haben durch
ihre Bereitschaft, diesen Weg mitzugehen, wesentlich dazu
beigetragen. Allerdings ist die gleichzeitig vereinbarte Erhöhung des
Mindestlohns II, der nur in den alten Bundesländern gilt, um vier mal
25 Cent auf 14,70 Euro zum 1. Januar 2017 eine dicke Kröte, die wir
schlucken mussten."

Darüber hinaus wurde eine Mitteilungspflicht des
Ausbildungsbetriebes gegenüber dem Auszubildenden vereinbart, nach
der dem Auszubildenden spätestens drei Monate vor Ablauf seiner
Lehrzeit mitgeteilt werden muss, ob er übernommen wird oder nicht.



Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein@zdb.de
www.zdb.de


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