Brother Industries unterzeichnet eine Übernahmevereinbarung für das Document Imaging Geschäft von Eastman Kodak
Geschrieben am 15-04-2013 |
Nagoya, Japan (ots/PRNewswire) - Brother Industries, Ltd. (im
Weiteren "Brother" oder "das Unternehmen") hat heute bekanntgegeben,
dass das Unternehmen eine Vereinbarung zur Übernahme gewisser Teile
des Document Imaging-Geschäfts (im Weiteren "DI") der Eastman Kodak
Company (im Weiteren "Kodak") eingegangen ist. Diese Vereinbarung ist
das erste "Stalking-Horse-Gebot" gemäß Abschnitt 363 des
US-Konkursgesetzes, das einem ordentlichen Auktionsprozess vor dem
Hintergrund des vereinbarten Vorgehens vorausgeht. [1] Gemäß der
Vereinbarung wird Brother diese Unternehmensanteile für USD 210
Millionen in bar erwerben, vorbehaltlich bestimmter Preisanpassungen
sowie der Übernahme spezifischer Verpflichtungen. Brother wird die
beschriebenen Unternehmensanteile und Verpflichtungen von DI
übernehmen, die - in Zusammenhang mit Kundenanzahlungen -
Erlösabgrenzungen in der Höhe von ca. 67 Mio USD[2] beinhalten. Wenn
Brother - abhängig vom Gerichtsentscheid sowie anderen
regulatorischen Genehmigungen - auf der Auktion als erfolgreicher
Bieter ausgewählt wird oder wenn keine qualifizierten konkurrierenden
Gebote rechtzeitig eingereicht werden, dann erwartet das Unternehmen,
die Übernahme im dritten Quartal 2013 abschließen zu können.
"Wir sind der Überzeugung, dass der Kauf von Kodak Document
Imaging die globale Aufstellung von Brother im Bereich der Verwaltung
digitaler sowie physischer Dokumente stärken wird. Der Erwerb wird es
uns ermöglichen, einem größeren Kundenkreis ein verbessertes Produkt-
und Serviceangebot zu bieten," sagt Toshikazu Koike, Representative
Director und Präsident von Brother Industries, Ltd. "Kodak Document
Imaging hat eine lange Innovationstradition im Scan- und
Dokumentensektor und passt hervorragend zu Brother."
Begründung der Transaktion
Durch seine internationale Aufstellung ist Kodaks Document
Imaging-Geschäft eine Ergänzung zu Brothers bestehendem Geschäft, zu
dem Brother Multi-Function Center® all-in-one-Geräte und Brother
ImageCenter(TM) Scanner gehören. Brother wird diese
Unternehmensanteile sowie das Personal übernehmen, die für den
fortlaufenden Betrieb des DI-Geschäfts benötigt werden. Durch diesen
Zukauf, der Dokumentenscanner, Bilderfassungssoftware und technische
Dienstleistungen umfasst, wird Brother in der Lage sein, ein
robusteres Portfolio in den Bereichen Hardware für Dokumentenscans,
Dienstleistungen und Lösungen für kleine, mittelgroße und große
Unternehmen anzubieten. Durch die Erweiterung des Angebots wird
Brother die Vorteile des entstehenden Marktplatzes für Bürolösungen
voll ausschöpfen können.
Brother wird bei dem Kauf auf Bankenseite von der UBS Investment
Bank beraten und in Rechtsfragen von Baker Botts L.L.P.
Akquisitionsprozess und Zeitplan
Kodak und seine US-Tochtergesellschaften haben am 19. Januar 2012
vor dem US-Insolvenzgericht für den südlichen Distrikt von New York
die Restrukturierung gemäß Kapitel 11 beantragt. Die
nichtamerikanischen Tochtergesellschaften von Kodak befinden sich
nicht in der Insolvenz. Die Transaktion benötigt die Zustimmung des
US-Insolvenzgerichts und unterliegt einem durch Wettbewerb geprägten
Bieterverfahren gemäß Abschnitt 363. Die Transaktion unterliegt
weiterhin regulatorischen Zustimmungen sowie anderen marktabhängigen
Abschlussbedingungen.
Über Brother
Brother wurde 1908 gegründet und ist ein weltweit führender
Hersteller von Laser- und Beschriftungsdruckern, Multi-Function
Center®- und Faxgeräten, elektronischen P-touch Beschriftungsgeräten,
Schreib- und Nähmaschinen. Brother stellt innovative, verlässliche
und praktische Produkte für den Haus- und Bürogebrauch her. Dabei
wird ein starker Fokus auf Kundenzufriedenheit und die Einhaltung
umfassender Maßnahmen für den Umweltschutz gelegt. Für weitere
Informationen besuchen Sie die Homepage www.brother.com
[http://www.brother.com/].
[1] Im Rahmen des Abschnitts 363 beaufsichtigt das Gericht einen
geregelten Auktionsprozess, während welchem jeder andere potentielle
Bieter ein Gebot abgeben darf. Nach dem Ablauf einer genau
definierten Zeitspanne stellt das Gericht das Gebot des Bieters fest,
das den Zuschlag erhält.
[2] Stand Dezember 2012.
Web site: http://www.brother.com/
Pressekontakt:
KONTAKT: US-amerikanische Medienanfragen: Stephen Gilmore,
MSLGroup, 00-1-646-500-7732, Stephen.gilmore@mslgroup.com oder
Europäische
Medienanfragen: Merran Wrigley, MSLGroup, 0044-2078783149,
merran.wrigley@mslgroup.com
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