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Tarifreform: Schiedsstelle bestätigt die Linearisierung

Geschrieben am 18-04-2013

München (ots) - Die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und
Markenamt bestätigt die Grundstruktur der von der GEMA vorgestellten
Tarifreform: In ihrem Einigungsvorschlag bewertet sie die
Linearisierung der Tarife im Veranstaltungsbereich als "sachgerecht
und angemessen". Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. hat
sich mit ihrer Forderung, die bisherige seit 50 Jahren geltende
Tarifpraxis unverändert beizubehalten, bei der Schiedsstelle nicht
durchgesetzt.

Im April 2012 veröffentlichte die GEMA ihre neue Tarifstruktur im
Veranstaltungsbereich. Hauptanliegen der Tarifreform war die
wirtschaftliche Gleichbehandlung von kleinen und großen
Veranstaltungsformaten sowie die Abschaffung von Tarifprivilegien. Um
die Angemessenheit der Tarife von der zuständigen Schiedsstelle beim
Deutschen Patent- und Markenamt unabhängig prüfen zu lassen, leitete
die GEMA im Anschluss an die Veröffentlichung ein
Schiedsstellenverfahren ein. Der Einigungsvorschlag wurde der GEMA am
Montag, 15.04.2013 zugestellt.

Linear statt degressiv

Mit der linearen Ausgestaltung der Tarife will die GEMA mehr
Gerechtigkeit schaffen und kleinere Veranstaltungsformate entlasten.
Dies kommt insbesondere einer Vielzahl von Veranstaltungen des
bürgerschaftlichen Engagements zugute. Die Schiedsstelle bewertet in
ihrem Einigungsvorschlag den Ansatz der Tarifreform als sachgerecht
und angemessen: Die Höhe der Vergütung soll an der wirtschaftlichen
Größe der Veranstaltungen linear ausgerichtet sein. Georg Oeller,
Vorstandsmitglied der GEMA: "Mit der linearen Ausrichtung der
Vergütungssätze für Einzelveranstaltungen hat die Schiedsstelle das
zentrale Anliegen der Tarifreform bestätigt."

Im Bereich der Clubs und Diskotheken hat die Schiedsstelle in dem
Einigungsvorschlag, der tariflich bis 2017 angelegt ist, die
Linearisierung aus Sicht der GEMA noch nicht in letzter Konsequenz
verfolgt. Jedoch werden Betriebe jeweils nach ihrer wirtschaftlichen
Größe gerechter behandelt, indem nun erstmalig die Höhe des
Eintrittsgeldes sowie die differenzierte Anzahl an Öffnungstagen
berücksichtigt werden.

Tarifdifferenzierung statt Tarifvereinheitlichung

Die Schiedsstelle hält ausdrücklich weiterhin an der Vielzahl der
bisherigen Tarife im Veranstaltungsbereich fest. Mit 11 Tarifen ist
das bestehende Tarifsystem bereits sehr differenziert. Diese
historisch aus dem sich verändernden Veranstaltungsmarkt gewachsene
Struktur wurde häufig kritisiert. Nutzerkreise sowie die Politik
bezeichneten diese Struktur als zu komplex und damit intransparent.
Aus diesem Grund sah sich die GEMA in 2012 zu einer Reduzierung der
11 Einzeltarife auf 2 Tarife veranlasst.

Georg Oeller: "Nachdem die GEMA vor 2012 für die Vielzahl ihrer
Tarife kritisiert wurde bestand unser Ziel darin, die Struktur der
Tarife einfacher zu gestalten. Die Schiedsstelle hat mit ihrem
Vorschlag hinsichtlich der Differenzierung nunmehr rechtliche
Klarheit geschaffen und wertet das Vorgehen der GEMA in der
Vergangenheit dementsprechend auch nicht als intransparent."

Aufgrund der Beibehaltung der Differenzierung und der damit
einhergehenden Reduzierung der Anzahl der ins Schiedsstellenverfahren
eingebrachten Tarife, findet der Einigungsvorschlag ausschließlich
Anwendung auf die nachfolgenden Tarife:

- Einzelveranstaltungen der Unterhaltungsmusik (U-Musik) mit
Musikern und/ oder Tonträgern, ohne Konzerte der U-Musik, wie
z. B.: Bälle, Vereinsfeste, Bier- und Festzelte, Bunte
Nachmittage, Bunte Abende, Modenschauen und ähnliche
Veranstaltungen (Tarif U-VK I bzw. Tarif M-U I)
- Musikkneipen, Lounges etc. ohne Tanz (Tarif M-U III 1b)
- Diskotheken und Clubs mit Tanz (Tarif M-U III 1c)

Zum rechtlichen Vorgehen der GEMA im Rahmen der Tarifreform

Die GEMA wurde aufgrund der einseitigen Veröffentlichung der
Tarife häufig kritisiert. Die Schiedsstelle bestätigt nun das
Vorgehen der GEMA als rechtmäßig, in dem sie die von der
Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. geforderten künftigen
Einschränkungen für die GEMA in diesem Bereich ablehnt. So bestätigt
die Schiedsstelle, dass die GEMA zur Wahrung der Interessen ihrer
Mitglieder in der Lage sein muss, auch einseitig Tarifänderungen
vorzunehmen - die GEMA muss auf eine rechtskräftige gerichtliche
Bestätigung nicht warten.

Weitere Schritte

Mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e. V. wurde
vereinbart, dass nach Vorliegen des Einigungsvorschlags eine
gemeinsame Bewertung vorgenommen wird und Verhandlungen für die Zeit
ab 2014 auf Basis des Einigungsvorschlages aufgenommen werden.
Sollten diese ergebnislos verlaufen, würde das auf Initiative der
GEMA vereinbarte Mediationsverfahren durchgeführt werden. Die mit der
Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. für 2013 vereinbarte
Übergangsregelung bleibt hiervon unberührt und somit im Jahr 2013
weiterhin bestehen. Darüber hinaus werden mit weiteren betroffenen
Verbänden zunächst Informationsgespräche durchgeführt.

Beiden Seiten bleibt parallel die Möglichkeit, jeweils bei der
Schiedsstelle Widerspruch gegen den Einigungsvorschlag einzulegen.

Der Einigungsvorschlag im Original als PDF kann angefordert werden
bei: Andrea.Schmid@dpma.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
www.gema.de/veranstaltungstarife

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als
65.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie
von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist
weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.



Pressekontakt:
Ursula Goebel, Ltg. Marketing & Kommunikation
E-Mail: ugoebel@gema.de, Telefon: +49 89 48003-426

Katharina Reindlmeier, PR-Managerin
E-Mail: kreindlmeier@gema.de, Telefon: +49 89 48003-583

Gaby Schilcher, Fachreferentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: gschilcher@gema.de, Telefon: +49 89 48003-428


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