Themen im "Ratgeber: Recht" (SWR) am 20.4. im Ersten
Mit Frank Bräutigam / Schwerpunktthema: Lebensmittelrecht
Geschrieben am 18-04-2013 |
Baden-Baden (ots) - Der "Ratgeber: Recht" vom SWR mit Frank
Bräutigam am 20. April 2013 um 17.03 Uhr im Ersten mit dem
Schwerpunkt "Lebensmittelrecht - von Mogelpackungen und Werbelügen"
Werbung mit der Gesundheit
"So wichtig wie das tägliche Glas Milch" oder "bekömmlicher Wein",
mit solchen gesundheitsbezogenen Werbeaussagen könnte bald Schluss
sein. Denn Hersteller dürfen in ihrer Werbung nur noch behaupten, was
auch wissenschaftlich bewiesen ist. Europaweit werden deshalb
gesundheitsbezogene Werbeaussagen jetzt streng kontrolliert. Die
sogenannte Health-Claims-Verordnung der EU setzt klare Regeln: Was
darf auf den Verpackungen stehen und was nicht.
Auf der Spur von Mogelpackungen
Wer kennt das nicht: Man kauft eine große, bunte Tüte mit
Kaffeepads, aber wenn man die Tüte aufmacht, ist zur Hälfte nur Luft
drin. Da fragt man sich als Kunde: Ist das nicht Betrug? Laut
Eichgesetz sind solche Mogelpackungen tatsächlich verboten und die
Eichämter kontrollieren regelmäßig in ihren Labors, was eine
Mogelpackung ist und was nicht. "Der Ratgeber: Recht" hat sie bei
ihrer Arbeit begleitet.
Mein Recht im Supermarkt
Verpflichtet das Anfassen von Lebensmitteln eigentlich zum Kauf?
Und bekommt man auch bei einer beschädigten Flasche sein Pfand
zurück? Diesen Alltagsfragen geht "Der Ratgeber: Recht" direkt vor
Ort auf den Grund, im Supermarkt.
Polizei zu forsch? Die Polizei, mein Freund und Helfer - oft
trifft das zu. Aber auch die Polizei kann mal Fehler machen. Eine
besorgte Mieterin dachte zum Beispiel, ihrem Nachbarn wäre etwas
zugestoßen. Sie rief die Polizei, und die zögerte nicht lange: Sie
bohrten das Fenster auf und richteten ein heilloses Chaos beim
Nachbarn an. Am Ende merkten sie: Der Mann war nur im Urlaub! Durch
die forsche Aktion ist aber ein erheblicher Schaden entstanden. Wer
haftet? Die Nachbarin, die Polizei oder bleibt der Nachbar auf dem
Schaden sitzen?
Die SWR-Sendung "Ratgeber: Recht" ist am Samstag, 20. April 2013,
um 17.03 Uhr im Ersten zu sehen.
Pressekontakt: Bruno Geiler, Tel. 07221 929-23273,
bruno.geiler@swr.de
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