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Hahn Rechtsanwälte erstreiten erstes Urteil zu KanAm USA XXII gegen KanAm Grundbesitz GmbH

Geschrieben am 22-04-2013

Bremen (ots) - Das Landgericht München I hat die
Gründungskommanditistin des US-Immobilienfonds KanAm USA XXII Limited
Partnership am 22. März 2013 zu Schadensersatz verurteilt. Nach der
jetzt vorliegenden Urteilsbegründung muss die KanAm Grundbesitz GmbH
wegen unzureichender Aufklärung über die Risiken der Kapitalanlage
einer Anlegerin 18.296,32 Euro Schadensersatz zahlen. Die Klägerin
hatte sich im Anschluss an die Beratung einer Kreis- und
Stadtsparkasse an dem US-Immobilienfonds KanAm USA XXII Limited
Partnership beteiligt, der in die Shopping-Mall "Meadowlands Xanadu"
investiert hat.

"Soweit bekannt, ist damit erstmalig die KanAm Grundbesitz GmbH
aus Prospekthaftung im weiteren Sinne wegen vorvertraglichem
Aufklärungsverschuldens verurteilt worden", so Rechtsanwältin Dr.
Petra Brockmann, die dieses Urteil erstritten hat. Es hat
grundlegende Bedeutung für sämtliche Anleger der Fondsgesellschaft
sowie der ebenfalls in "Meadowlands Xanadu" investierten KanAm Real
Estate Partners I. Obwohl es sich bei der Fondsgesellschaft um eine
Limited Partnership nach US-amerikanischen Recht handelt, nahm das
Landgericht München I im Verhältnis zu der deutschen
Gründungskommanditistin, der KanAm Grundbesitz GmbH, gleichwohl die
Grundsätze der Prospekthaftung im weiteren Sinne an.

Nach Beweisaufnahme und Anhörung des Beraters stellte sich heraus,
dass die Beratung seinerzeit fehlerhaft war. Insbesondere bestätigte
der Anlageberater, dass im Rahmen des Beratungsgesprächs nicht auf
die mit dieser Beteiligung verbundenen Verlustrisiken hingewiesen
wurde. Der ehemalige Bankmitarbeiter bestätigte ebenfalls, dass er
nicht über das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und die
eingeschränkte Wiederveräußerbarkeit aufgeklärt hat. Nach Auffassung
des Gerichts muss sich die Gründungskommanditistin KanAm Grundbesitz
GmbH dieses Aufklärungsverschulden zurechnen lassen.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2012/2013, erneut als "häufig empfohlene
Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz
genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist
seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann
seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarkt
tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft vertritt
ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit achtzehn
Anwälte tätig, davon acht Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und
Stuttgart.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RAin Dr. Petra Brockmann
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-24685-0
Fax: +49-421-24685-11
E-Mail:
petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


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