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S3-Leitlinie zur Tromboseprophylaxe in Revision / Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Thromboseprophylaxe waren Schwerpunktthema auf dem Interprofessionellen Pflegekongress am 19. April in Dresden

Geschrieben am 22-04-2013

Starnberg/Dresden (ots) - Eine Vortragsreihe des Medical Data
Institute in Kooperation mit dem Verlagshaus Springer-Medizin im
Rahmen des Interprofessionellen Pflegekongress am 19. April in
Dresden beleuchtete aktuelle Entwicklungen im Bereich der
Thromboseprophylaxe.

Unzufriedenheit herrscht angesichts der unklar ausformulierten
S3-Leitlinie. Nun geht sie in Revision. Ärzte, Ökonomen, Ingenieure
und Juristen adressieren auf Kongressen und in Publikationen den
notwendigen Ergänzungs- und Änderungsbedarf. "Im Grunde genommen
interessiert uns vor allem der Bereich der Medizinischen
Prophylaxestrümpfe", so die Mitglieder der Expertengruppe des
Instituts. "Liest man die Leitlinie in ihrer derzeitigen Fassung, so
gewinnt man den Eindruck diese Strümpfe seien obsolet", so Prof.
Senninger aus Münster. Auch andere Mitglieder der Kommission betonten
im Nachgang der Veröffentlichung der Leitlinie, dies sei keineswegs
beabsichtigt gewesen.

Prof. Dr. Knut Kröger aus Krefeld wies bezüglich der Wirksamkeit
von Medizinischen Thromboseprophylaxestrümpfen (MTPS) auf
unzureichende Evidenz hin: "Dies kann man aus der Genese und der
Historie der Strümpfe ableiten. MTPS sind Medizinprodukte, da gibt es
naturgemäß weniger Studien und damit weniger Evidenz im Vergleich zu
den Thrombosemedikamenten der Pharmaindustrie. Außerdem gibt es MTPS
schon seit vielen Jahrzehnten, die verstärkte Forderung nach mehr
Evidenz hingegen erst seit wenigen Jahren."

Dass MTPS teilweise seit über vierzig Jahren auf dem Markt sind,
bestätigt Dr. Ulrich Wegener, Ingenieur der TU Berlin. "Leider sind
nicht alle am Markt erhältlichen Fabrikate in dieser Zeit konsequent
weiterentwickelt worden." Dies sei bei einem Druckverlaufstest
deutlich geworden, den die TU Berlin nach der HoSy-Methode
durchgeführt hat. "Strumpf ist nicht gleich Strumpf", so Prof. Kraft,
ebenfalls von der TU Berlin, "die Testergebnisse werden in Kürze
veröffentlicht".

Zur Klärung der Evidenz von MTPS kündigten Prof. Kröger und Prof.
Kraft weitere Untersuchungen an. "Wir haben bereits Ultraschalltests
gemacht, um die Fließgeschwindigkeit des Blutes in den Gefäßen
verschiedener Patienten mit und ohne Strumpf zu messen. Die
Ergebnisse bestätigen die physikalische Wirkweise der Strümpfe." Um
weitere Erkenntnisse zu erlangen, wird die Expertengruppe zusätzlich
MRT-Aufnahmen anfertigen.

Unterstützung erhielten die Ärzte von dem Gesundheitsökonomen
Prof. Wilfried von Eiff aus Münster und den Juristen Prof. Volker
Großkopf und Dr. Hubert Klein, beide aus Köln. Die Juristen wiesen
auf die Haftungsgefahr der Klinikverantwortlichen bei einseitigem
Einsatz von ausschließlich medikamentösen Prophylaxemaßnahmen und dem
völligen Ausschluss der tradierten Prophylaxe durch MTPS hin. "Wer
den Einsatz von MTPS einstellt, geht das Risiko einer
Schadenersatzklage ein. In Potsdam ist bereits eine Klinik verurteil
worden", so die Juristen.

Gesundheitsökonomen von Eiff pflichtete bei: "Das ist Sparen an
der falschen Stelle. MTPS sind ein vergleichsweise kostengünstiges
Mittel zur Vermeidung von Thrombosen, das konnten wir bei unseren
Untersuchungen nachweisen. Zur verbesserungswürdigen Evidenz der
Strümpfe sagt von Eiff: "Dass die Strumpfhersteller natürlich im
Vergleich zur Pharmaindustrie keine aufwändigen Studien finanzieren
können, liegt doch auf der Hand. Aber verglichen mit den Medikamenten
gründet die Wirkweise der MTPS auf einem physikalischen Grundgesetz,
das sollte man berücksichtigen."

Wir haben den Gesundheitsökonomen Prof. Wilfried von Eiff am Rande
des Kongresses interviewt:

Herr Prof. von Eiff, wer außer den Ärzten und der
Leitlinienkommission ist gefordert, diese Entwicklungen zu verfolgen?

Von Eiff: Insbesondere die Klinikeinkäufer sind gefordert, diese
Entwicklung zu verfolgen. Bei den MTPS gibt es unterschiedliche
Fabrikate mit unterschiedlicher Funktionalität am Markt. Im Gegensatz
zur allgemeinen Meinung vieler Einkäufer sind die Strümpfe nicht alle
gleich und damit austauschbar.

Welche Unterschiede sind dies?

Von Eiff: Der HoSy-Test zeigt deutlich die Unterschiede zwischen
den am Markt erhältlichen Fabrikaten. Die sind unterschiedlich
designt, daher verwundert es nicht, dass sie im Test auch
unterschiedlich abschneiden. Das Spektrum reicht von 100protzentiger
Zweckerfüllung bis zu Strümpfen, die eher Gefahr laufen eine
Thrombose auszulösen.

Inwiefern ist nun der Klinikeinkäufer gefordert?

Von Eiff: Der Einkäufer ist verpflichtet, sich bei der Beschaffung
eines Medizinproduktes vor seiner Entscheidung über alternative
klinische Wirkungen sachgerecht zu informieren. Dazu gehört es, sich
im Falle von Produkten, die für kritische klinische Situationen
eingesetzt werden - etwa Thromboseprophylaxe - ausreichend Fachinfos
über die am Markt angebotenen Produkte einzuholen. Eine Orientierung
der Einkaufsentscheidung nur am Preis des Produktes kann klinische
Komplikationen hervorrufen, sofern ein nicht funktionsgerechtes
Produkt beschafft wird. Viele Einkäufer sind sich der Tatsache nicht
bewusst, dass sie bei einem Versäumnis rechtlich belangt werden
können.

Wo kann ich entsprechende Infos einholen?

Von Eiff: Die Publikationen unserer Expertengruppe sind auf der
Homepages des Institutes einsehbar: www.md-institute.com, Ressort
Thrombosemanagement. Speziell für die Klinikeinkäufer bereiten wir
zwecks Unterstützung eine extra Publikation vor. Damit muss sich
nachher keiner mehr rausreden, weil er in Unwissenheit der Kenntnis
eines nicht funkfähigen Produkts die falsche Einkaufsentscheidung
getroffen hat. Denn juristisch wird in solchen Fällen unterstellt,
der Einkäufer hätte um die mangelnde Funktionalität wissen müssen und
verbindet damit eine "billigende Inkaufnahme" und damit "Vorsatz".



Pressekontakt:
Pressestelle Medical Data Institute
Beatrice Hamberger
Mobil: +49 (0)174 2460808
E-Mail: presse@md-institute.com
www.md-institute.com


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