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Elektrofahrräder - So schützen Sie sich vor Diebstahl und Unfall

Geschrieben am 25-04-2013

Berlin (ots) - Mehr als 1 Million Pedelecs sind mittlerweile auf
Deutschlands Straßen unterwegs - Tendenz steigend. Wer auf ein
Pedelec umsteigt, sollte sich rechtzeitig über den notwendigen
Versicherungsschutz informieren. Die großen S-Pedelecs, mit einer
Motorleistung von bis zu 500 Watt, sind bis zu 45 Stundenkilometern
schnell. Für sie muss, wie bei Mofas und Mopeds, eine
Kfz-Haftpflichtversicherung abschlossen werden. Das ist gesetzlich
vorgeschrieben.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die man im
Straßenverkehr anderen Verkehrsteilnehmern zufügt. "Solche Schäden
können sehr teuer werden, insbesondere wenn beispielsweise ein
Fußgänger verletzt oder ein parkendes Auto beschädigt wird", sagt
Bernhard Gause, Mitglied der Hauptgeschäftsführung im Gesamtverband
der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Fragen Sie Ihren Haftpflichtversicherer

Die kleineren Pedelecs, mit 250 Watt Motorleistung, erreichen
maximal 25 Stundenkilometer. Sie gelten als Fahrräder. Eine
Helmpflicht besteht zwar nicht, zur eigenen Sicherheit ist es
trotzdem ratsam, einen Helm zu tragen. Auch über den
Versicherungsschutz sollte man sich rechtzeitig Gedanken machen. "Wer
sich ein kleines Pedelec kauft, sollte bei seiner privaten
Haftpflichtversicherung nachfragen, welche Schäden diese abdeckt und
gegebenenfalls den Versicherungsschutz erweitern", rät Gause.

Diebstahlschutz für Pedelecs

Auch gegen Diebstahl lassen sich Pedelecs versichern. Für die
S-Pedelecs muss dazu eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden.
Schäden, die beispielsweise durch Brand, Explosion oder Hagel am
Pedelec entstehen, lassen sich ebenfalls versichern. Die kleinen
Pedelecs können genau wie Fahrräder über die Hausratversicherung
gegen Diebstahl versichert werden.

Sicherheit von Pedelecs

Die Sicherheit von Pedelecs hat die Unfallforschung der
Versicherer (UDV) anhand von Crashtests und Fahrversuchen untersucht.
Wie das Risiko von Pedelecs im Straßenverkehr von der UDV bewertet
wird, erfahren Sie unter www.udv.de.



Pressekontakt:
Stephan Schweda
Tel.: 030 / 2020-5114
Mail: s.schweda@gdv.de
Twitter: www.twitter.com/gdv_de


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