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TÜV Rheinland: EU setzt neue Zeichen in Sachen Sicherheit

Geschrieben am 25-04-2013

Köln (ots) - 28. April: Welttag für Sicherheit und Gesundheit am
Arbeitsplatz: Neue Sicherheitszeichen in Unternehmen / Umsetzung der
Arbeitsstättenregel A1.3 "Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkennzeichnung"

Sicherheit geht alle etwas an. Deshalb regelt seit März 2013 ein
einheitlicher Standard die Sicherheitskennzeichnung an Arbeitsstätten
in der Europäischen Union neu. Betroffen sind die Gestaltung für
Rettungs- und Fluchtpläne ebenso wie die Leucht- und Schallzeichen.
Warn- und Verbotsschilder, Rettungs- und Brandschutzzeichen dürfen
nach der neuen Verordnung keinen Text mehr beinhalten. Der Vorteil
der Piktogramme: Die Bilder sind eindeutig und ohne Sprachkenntnisse
für jeden verständlich - egal ob auf dem Flughafen in München, bei
Harrods in London oder in einer Werkshalle in Madrid.

"Wichtig ist für alle Arbeitgeber: Die Regelung gilt ab sofort und
ohne Übergangsfrist. Dabei gibt es weder Ausnahmen noch
Bestandsschutz. Die einzige Möglichkeit, eine alte Beschilderung
weiterzuführen, ist die Überprüfung der gegebenen Sicherheit im
Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung", sagt Michael Jörn,
Brandschutzexperte bei TÜV Rheinland. Wählen Unternehmen die
Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung, ist dies zu dokumentieren.
Setzen Arbeitgeber die Regelung nicht um, gehen sie das Risiko ein,
im Schadensfall strafrechtlich belangt zu werden. Auch die Unfall-
oder Haftpflichtversicherung kann sie für geleistete Zahlungen in
Regress nehmen.

"Ein wichtiger Punkt bei der Umsetzung: Die neue Regelung schließt
die Durchmischung der alten und der neuen Beschilderung grundsätzlich
aus", so Jörn. Die Sicherheitszeichen müssen als Schilder, Aufkleber
oder aufgemalt und dauerhaft in geeigneter Höhe angebracht werden.
Auch muss für eine entsprechende Beleuchtung gesorgt oder lange
nachleuchtende Materialien verwendet werden. Die Mitarbeiter werden
im Rahmen der jährlichen Unterweisung über die Veränderungen
informiert. "Im Notfall zählt jede Sekunde. Daher hat bei Warn- und
Sicherheitszeichen eindeutiges Erkennen und Verstehen der Zeichen in
jeder Situation oberste Priorität. Nur dann ist schnelles und
sicheres Handeln möglich", erklärt Michael Jörn.



Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:

Jörg Meyer zu Altenschildesche, Presse, Tel.: 0221/806-2255
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