Durchbruch für die Honorarberatung in Deutschland erreicht: Bundestag verabschiedet Gesetz zur Honoraranlageberatung (BILD)
Geschrieben am 26-04-2013 |
Berlin (ots) -
BVDH fordert weitere Schritte, um Honorarberatungsmodell
flächendeckend umzusetzen
Erstmals Honorar-Anlageberatung für Wertpapiere und
Vermögensanlagen gesetzlich verankert
- Berufsverband deutscher Honorarberater (BVDH) fordert u.a.
Nachbesserung folgender Punkte:
- Glasklare Abgrenzung des Honorarberaters vom
Provisionsverkäufer/Keine Mischmodelle
- Honorarberatung muss auch Versicherungen umfassen dürfen
- Volle steuerliche Absetzbarkeit von Honoraren für Anleger
- Langfristiges Ziel bleibt die Abschaffung von Provisionen in der
Finanzberatung
Der Bundestag hat am gestrigen Abend den Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung
über Finanzinstrumente(Honoraranlageberatungsgesetz) gegen das Votum
von SPD, Die Linke und Bündnis 90/ Die Grünen verabschiedet. Die
Oppositionsparteien bemängelten in der Abstimmung die im
Gesetzesentwurf fehlende Gebührenordnung sowie das Fehlen eines
Sachkundenachweis für Honorarberater und die ungenaue Abgrenzung des
Berufsbildes zum provisionsgesteuerten Finanzproduktvermittler.
"Mit der gesetzlichen Verankerung ist ein erster Durchbruch für
die Honorarberatung in Deutschland gelungen. Dennoch greift das
Honoraranlageberatungsgesetz zu kurz. Wer die Honorarberatung in
Deutschland ernsthaft flächendeckend einführen will, der muss
Anlegern eine wirkliche Hilfe bei der Auswahl ihres Finanzberaters
ermöglichen", beanstandet Karl Matthäus Schmidt,
Vorstandsvorsitzender des Berufsverbands deutscher Honorarberater
(BVDH) das neue Gesetz. Zwar werden künftig mit dem verabschiedeten
Gesetz der "Honorar-Anlageberater" und "Honorar-Finanzanlageberater"
als geschützte Berufsbezeichnungen eingeführt. Trotzdem sei es immer
noch möglich, verbraucherschädigende Mischmodelle aus Provisions- und
Honorarberatung anzubieten, so Schmidt weiter. Für Verbraucher sei es
weiterhin schwer mit der Vielzahl der Begrifflichkeiten umzugehen und
eine klare Entscheidung zu treffen.
Das Honoraranlageberatungsgesetz schreibt vor, dass sich nur
"Honorar-Anlageberater" nennen darf, wer ausschließlich durch ein
Honorar und nicht durch Zuwendungen Dritter, zum Beispiel in Form von
Provisionen, vergütet wird. Darüber hinaus muss der
Honorar-Anlageberater über einen hinreichenden Marktüberblick
verfügen und darf sich in seinen Anlageempfehlungen nicht auf eigene
Finanzprodukte beschränken. Ein "Honorar-Finanzanlagenberater"
unterliegt im Gegensatz zum "Honorar-Anlageberater" der Aufsicht der
Gewerbeämter und darf Anleger gemäß dem verabschiedeten Gesetz nur zu
bestimmten Finanzprodukten auf Honorarbasis beraten. Honorarberatung
zu Versicherungsprodukten, Finanzierungen oder Bausparprodukten sieht
das Gesetz nicht vor. Dieter Rauch, stellvertretender Vorsitzender
des BVDH:"Die Einbeziehung von Versicherungen ist zwingend notwendig,
da ansonsten Honorarberatung auf Investmentprodukte beschränkt
bleibt. Gerade bei den auch vom Gesetzgeber gewollten ganzheitlichen
Beratungsansätzen für Honorarberater können dann
Versicherungsprodukte nicht mit beraten werden". Für Verbraucher
bestehe die Gefahr, einem Berater gegenüber zu sitzen, welcher im
Versicherungsbereich Provisionen vereinnahmt und sich dennoch als
Honorar-Anlageberater bezeichnen kann. Aktuell könnten sich
Verbraucher daher nur bei Honorarberatern des Berufsverbands sicher
sein, dass die gesamte Beratung vollständig interessenkonfliktfrei
stattfindet. BVDH-Mitglieder unterliegen dem Berliner Kodex der
Honorarberatung, der sicherstellt, dass es in der Honorarberatung
keinerlei Provisionen gibt und höchste Qualitätsstandards eingehalten
werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt im Forderungskatalog des BVDH bleibt
die Benachteiligung der Honorarberatung durch die steuerliche
Gesetzgebung. "Anleger müssen in den Genuss kommen, Honorare genauso
wie Provisionen steuermindernd geltend machen zu dürfen", fordert
Karl Matthäus Schmidt. "Hier muss der Gesetzgeber dringend
nachbessern."
Darüber hinaus sei es langfristig unverändert Zielsetzung des
Berufsverbands, Provisionen in der Finanzberatung gänzlich
abzuschaffen. Andere europäische Länder, wie etwa Großbritannien,
haben den Systemwechsel bereits vollzogen und Provisionen seit Januar
2013 untersagt. Die Erkenntnis in London war, dass zehn Jahre
Transparenzvorschriften nicht zu mehr Verbraucherfreundlichkeit im
Finanzdienstleistungsmarkt geführt haben. "Angesichts der für Anleger
zunehmend schwieriger zu durchschauenden Entwicklung an den
Kapitalmärkten, ist die konsequente Förderung einer unabhängigen
Honorarberatung als Alternative zum Provisionsvertrieb heute mehr
denn je da Gebot der Stunde", so Schmidt in Berlin.
Über den Berufsverband Deutscher Honorarberater (BVDH):
Der BVDH wurde im Oktober 2010 gegründet. Er vertritt die
Interessen von knapp 1.500 Honorarberatern in Deutschland, die
insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro an verwalteten Kundengeldern
betreuen. Ziel des Berufsverbands ist es, die Honorarberatung als
neutrale Dienstleistung im Finanzsektor zu fördern und zu etablieren.
Zur Honorarberatung gehören hohe Qualitäts- und Transparenzstandards.
Honorarberater des Berufsverbands stehen zu diesen Prinzipien und zum
Verbraucherschutz, indem sie den Kodex der Honorarberatung
verbindlich anerkennen und sich durch unabhängige Prüfer
kontrollieren lassen.
Pressekontakt:
Kathrin Kleinjung
Berufsverband Deutscher Honorarberater e.V.
Kurfürstendamm 119 , 10711 Berlin
Telefon: +49 (0)30 89021-310
E-Mail: kkleinjung@deutsche-honorarberater.de
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