Unfallflucht - Verkehrsopferhilfe springt seit 50 Jahren ein (AUDIO)
Geschrieben am 29-04-2013 |
Berlin (ots) -
Anmoderationsvorschlag:
Rund 2,3 Millionen Verkehrsunfälle nimmt die Polizei jedes Jahr im
Durchschnitt auf. Und immer wieder sind Unfallverursacher dabei, die
keine vorgeschriebene Haftpflichtversicherung haben - oder die sofort
Fersengeld geben und unerkannt flüchten. Wer in diesen Fällen nicht
auf dem Schaden sitzen bleiben will, der kann sich seit 50 Jahren an
die Verkehrsopferhilfe wenden. Jessica Martin hat recherchiert, wann
genau die Verkehrsopferhilfe einspringt.
Sprecherin: Wer mit dem Auto unterwegs ist, denkt nicht an einen
Unfall. Wenn es dann aber doch mal kracht und der Verursacher nicht
pflichtversichert ist, kann das zu einem Problem für den Geschädigten
werden. Im Zweifel gibt es kein Geld. Helfen kann die
Verkehrsopferhilfe, sagt deren Geschäftsführer Rudolf Elvers. Sie
springt bei drei Gruppen ein:
O-Ton 1 (Rudolf Elvers, 0:22 Min.): "Die erste ist die
Schadenverursachung durch ein nichtermitteltes Kraftfahrzeug, die
zweite die Schadenverursachung durch ein pflichtwidrig nicht
versichertes Kraftfahrzeug, und die dritte, das sind die sogenannten
Vorsatzfälle, in denen ein Auto als Tatwaffe eingesetzt wird. Das
bedeutet im Endergebnis, jemand fährt mit seinem Auto jemanden an, um
ihn zu schädigen."
Sprecherin: Geld gibt es auch bei Fahrerflucht.
O-Ton 2 (Rudolf Elvers, 0:27 Min.): "In den sogenannten
Fahrerfluchtfällen wird auch grundsätzlich Ersatz geleistet, aber mit
Einschränkungen: Bei Sachschäden, das sind Schäden an Kleidung,
Ladung, Gepäck, Häusern, Gartenzäunen etc., wird mit einem
Selbstbehalt von 500 Euro gezahlt und ansonsten, bei Fahrzeugschäden,
nur wenn gleichzeitig eine erhebliche Verletzung eingetreten ist - um
Missbrauch zu vermeiden."
Sprecherin: Geschädigte können die Verkehrsopferhilfe am besten
über das Internet erreichen unter www.verkehrsopferhilfe.de.
O-Ton 3 (Rudolf Elvers, 0:13 Min.): "Dort gibt es
Antragsformulare. Eine kurze Sachverhaltsdarstellung genügt und dann
wird der Verein Verkehrsopferhilfe ein Mitgliedsunternehmen
beauftragen, den Schaden zu bearbeiten."
Sprecherin: Also eine der beteiligten deutschen Versicherungen.
Ist die entsprechende Versicherung nicht bereit, den Schaden zu
regulieren, bleibt nur noch der Gang vor eine unabhängige
Schiedsstelle und danach die Klage. Aber so weit sollte es nicht
kommen, denn...
O-Ton 4 (Rudolf Elvers, 0:11 Min.): "Die
Autohaftpflichtversicherer haben den Verein gegründet, um
Verkehrsopfern zu helfen, und zu vermeiden, dass jemand auf seinem
Schaden - in bestimmten Schadenfällen - sitzen bleibt."
Abmoderationsvorschlag:
Weitere Informationen dazu finden Sie im Internet unter
www.verkehrsopferhilfe.de.
ACHTUNG REDAKTIONEN:
Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio@newsaktuell.de.
Pressekontakt:
Christian Lübke
Presse und Information
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Wilhelmstr. 43/ 43 G, 10117 Berlin
Postfach 08 02 64, 10002 Berlin
Tel. +49 / 30 / 20 20 - 5116
Mobil: 0175/ 29 0 29 4 4
Fax +49 / 30 / 20 20 - 6116
E-Mail: c.luebke@gdv.de
www.gdv.de
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