Studienplatz Medizin: Hochschulstart-Bewerbung bis 31.05. - Bewerbungsstrategie und Einklagen verhelfen zum Studienplatz
Geschrieben am 02-05-2013 |
Hamburg/München/Düsseldorf/Frankfurt (ots) - Bis 31. Mai müssen
sich Alt-Abiturienten wieder bei der Hochschulstart um die begehrten
Studienplätze in Medizin und Zahnmedizin bewerben. Für
Neu-Abiturienten dieses Jahres und die Bachelor-Fächer Psychologie
etc. endet die Bewerbungsfrist am 15. Juli.
Doppelte Abiturjahrgänge, dieses Jahr in NRW und Hessen,
erschweren die Studienplatzbewerbung: Die Bewerberzahlen sind stark
angestiegen, so dass auch bislang zulassungsfreie Fächer einen
Numerus clausus (NC) bekommen. Bereits jetzt müssen viele
Studienplatzbewerber mit einer Wartezeit von bis zu 7 Jahren rechnen.
"Hier kann die Studienplatzklage helfen", sagt Rechtsanwalt Dirk
Naumann zu Grünberg, der über 8.000 solcher Verfahren deutschlandweit
betreut hat: Bei der Studienplatzklage wird nicht erst gegen den
Ablehnungsbescheid geklagt. Es wird teilweise schon gleichzeitig mit
der regulären Bewerbung den Hochschulen nachgewiesen, dass sie noch
freie Studienplätze haben. Diese Studienplätze müssen von den
Universitäten dann exklusiv an erfolgreiche Studienplatzkläger
vergeben werden.
"Bei einer Studienplatzklage spielt die Abiturnote zumeist gar
keine Rolle", sagt Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg. "Aber:
Jedes Jahr warten viele Abiturienten auf die Ablehnungsbescheide und
verpassen vorher wertvolle Klagechancen."
Naumann zu Grünberg - Rechtsanwälte | Fachanwälte ist
Schwerpunktkanzlei für Hochschul-, Prüfungs- und Berufsrecht mit
Erfahrung in über 8.000 Studienplatzklagen, insbesondere in Medizin
und Zahnmedizin.
Die Kanzlei vertritt Abiturienten und deren Eltern bundesweit aus
allen Teilen Deutschlands.
Über Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg ist als bekannten
Studienplatzklage-Anwalt bereits in den ARD-Tagesthemen sowie in
Focus, Spiegel, Zeit, Wirtschaftswoche, Handelsblatt, Berliner
Morgenpost, Kölner Express und zahlreichen anderen Medien berichtet
worden.
Kostenfreie Info-Blätter und weitere Informationen zu Chancen,
Kosten und Dauer einer Studienplatzklage sind auf der Internet-Seite
www.uni-recht.de abrufbar.
Pressekontakt:
Dennis Hillemann, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Naumann zu Grünberg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Schwerpunktkanzlei für Hochschul, Prüfungs- und Berufsrecht
Innocentiastrasse 23
20144 Hamburg
Telefon (040) 413 087 50
Telefax (040) 413 087 51
eMail: info@uni-recht.de
Internet www.uni-recht.de
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