Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter legt neuen Jahresbericht vor
Geschrieben am 03-05-2013 |
Wiesbaden (ots) - "Die Länderkommission der Nationalen Stelle zur
Verhütung von Folter hat im vergangenen Jahr 18 Einrichtungen der
Freiheitsentziehung in Deutschland besucht. Wie im Jahr davor hat sie
keine Anzeichen von Folter feststellen können, jedoch wiederum eine
Reihe von Beanstandungen aussprechen müssen. Der Besuch von nur 18
Einrichtungen ist völlig unzureichend, mehr ist jedoch mit nur vier
ehrenamtlichen Mitgliedern nicht möglich gewesen. Die Zahl der
Mitglieder muß deshalb dringend aufgestockt werden. Ich begrüße, dass
sich die Justizministerkonferenz im Juni mit dieser wichtigen Frage
befassen wird", sagte der Vorsitzende der Länderkommission,
Staatssekretär a.D. Rainer Dopp, heute anlässlich der
Veröffentlichung des Jahresberichts 2012 in Berlin. Den Bericht nahm
die Thüringer Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht als
Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz in Anwesenheit des
Leiters der Bundesstelle, Ltd. Regierungsdirektor a.D. Klaus
Lange-Lehngut und der Thüringer Ausländerbeauftragten Petra Heß,
Mitglied der Länderkommission, für die Regierungen der Länder
entgegen.
Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter, bestehend aus der
Bundesstelle und der Länderkommission, hat im Mai 2009 ihre Arbeit
aufgenommen, nachdem Deutschland das Zusatzprotokoll zur
UN-Antifolterkonvention ebenso wie inzwischen 68 Länder ratifiziert
hatte. Die Nationale Stelle soll Folter und anderer grausamer,
unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe durch
regelmäßige Besuche an Orten der Freiheitsentziehung, bundesweit etwa
13.000, vorbeugen. Zu diesem Zweck hat sie die Behandlung der dort
untergebrachten Personen zu prüfen und Empfehlungen abzugeben.
Bei den besuchten Einrichtungen handelte es sich vor allem um
Justizvollzugsanstalten und Polizeidienststellen. Es fanden auch
Besuche in psychiatrischen Einrichtungen sowie in Einrichtungen der
Kinder- und Jugendhilfe statt.
Beanstandet werden z.B. die Unterbringung von mehreren Gefangenen
in einer Zelle ohne abgetrennten Toilettenbereich. Eine solche
Unterbringung stellt einen Eingriff in die Würde des Menschen dar,
auch wenn z.B eine mobile Schamwand vorhanden ist.
Nicht hinnehmbar ist die Verwendung metallener Fesseln zur
Fixierung von Gefangenen, weil damit ein erhöhtes Verletzungsrisiko
verbunden ist. Soweit auf Fixierungen nicht verzichtet werden kann,
dürfen diese nur mit geeigneten Bandagensystemen erfolgen. Solche
Systeme werden schon überwiegend verwendet.
Schwerpunktmäßig hat sich die Nationale Stelle mit z.T. über Jahre
andauernder Einzelhaft beschäftigt. Auch dies kann einen Eingriff in
die Menschenwürde darstellen.
Im April hat der SPT, der Unterausschuss der Vereinten Nationen
zur Verhütung von Folter, die Nationale Stelle besucht und auf die
auch nach seiner Ansicht völlig unzureichende Ausstattung
hingewiesen. Mit der gegenwärtigen Ausstattung werde die
Bundesrepublik Deutschland ihrer Vorreiterrolle bei der Beachtung der
Menschenrechte nicht gerecht.
Pressekontakt:
Christina Hof
Tel.: 0611-1602228-18
Email: info@nationale-stelle.de
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