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Care-Energy kontert die Abmahnung der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. / Wie auch schon beim Bund der Energieverbraucher verschließt man sich einer Gesprächsführung

Geschrieben am 03-05-2013

Hamburg (ots) - Am heutigen Tag 03.05.2013 veröffentlichte die
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., dass diese angeblich die
Care-Energy rechtmäßig abgemahnt hätte, jedoch blieb vollkommen
unerwähnt, dass schon am 25.04.2013 eine Stellungnahme von
Care-Energy verfasst wurde, in welcher Care-Energy klar angeregt hat,
sich bei einem Gesprächskreis einzufinden, um zumindest zukünftig ein
kooperatives Gesprächsklima zu gewährleisten. Den Inhalt der
Stellungnahme entnehmen Sie bitte dem folgenden Zitat dieser.

Bislang blieb diese Einladung seitens der Verbraucherzentrale
unbeantwortet, stattdessen wurde die Pressemitteilung seitens der
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. veröffentlicht, dass diese
Care-Energy abmahnte. Aus der gestrigen Pressemitteilung des Bundes
der Energieverbraucher e.V. - welcher Mitglied im Verbraucherzentrale
Bundesverband e.V. ist - und dem "grußlosen Auflegen" beim Versuch
von Martin Richard Kristek mit dem Vorsitzenden Dr. Peters (Bund der
Energieverbraucher e.V.), lässt sich leicht erkennen das scheinbar
eine kooperative Zusammenarbeit, oder gar amikale Klärung, nicht
gewünscht ist.

In der Stellungnahme -formuliert durch die vertretende
Rechtsanwaltskanzlei von Care-Energy an die Verbraucherzentrale
Bundesverband e.V.- war wie folgt zu lesen:

Zitat Anfang

Unterlassungsanspruch

Unsere Mandantschaft:
Martin Richard Kristek, mk-group Holding GmbH, mk-power - Ihr
Energiedienstleister GmbH & Co. KG, mk-energy - Ihr Energieversorger
GmbH & Co. KG

in der oben genannten Angelegenheit zeigen wir die rechtliche
Vertretung von Martin Richard Kristek, der mk-group Holding GmbH
(mk-group), der mk-power - Ihr Energiedienstleister GmbH & Co. KG
(mk-power), und der mk-energy - Ihr Energieversorger GmbH & Co. KG
(mk-energy) an. Unsere Mandantschaft hat uns gebeten, Ihr Schreiben
vom 10. April 2013 zu beantworten. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung
wird anwaltlich versichert.

I.
Zunächst dürfen wir im Namen unserer Mandantschaft unsere
Verwunderung über Ihre Vorgehensweise zum Ausdruck bringen. Unsere
Mandantschaft hat über den Leiter der Öffentlichkeitsarbeit Herrn
März schon vor geraumer Zeit mehrmals versucht, mit der
Verbraucherzentrale Kontakt aufzunehmen und Ihnen bei dieser
Gelegenheit auch die AGB´s unserer Mandantschaft übersandt. Dabei hat
unsere Mandantschaft sogar ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie
für Rückfragen gerne zur Verfügung stehe, da seitens unserer
Mandantschaft größtes Interesse an einer kooperativen Zusammenarbeit
mit der Verbraucherzentrale gelegen ist, begründet darauf dass,
seitens unserer Mandantschaft großer Wert auf Verbraucherschutz
gelegt wird. Auf diese Anschreiben hat unsere Mandantschaft keine
Antwort erhalten.

Vor diesem Hintergrund werden Sie sicherlich Verständnis dafür
haben, dass unsere Mandantschaft von der nunmehr erfolgten
überfallartigen Abmahnung aus Ihrem Hause gelinde gesagt sehr
überrascht war. Dies gilt umso mehr, als Sie Ihren rechtlichen
Ausführungen einen völlig falschen Sachverhalt zugrunde legen. Diese
Missverständnisse hätten sich leicht im Vorfeld klären lassen. Eine
Veranlassung zu einer solchen Abmahnung bestand jedenfalls nicht.

II.
In der Sache wird unsere Mandantschaft die geforderten
Unterlassungserklärungen nicht abgeben, da diese auf einem falschen
Sachverhalt basieren. Zu den von Ihnen behaupteten Rechtsverletzungen
im Einzelnen:

1. Kein Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB
Ein Verstoß gegen § 307 BGB wegen unangemessener Benachteiligung
der Vertragspartner unserer Mandantschaft liegt nicht vor. Es ist
unzutreffend, dass der Verbraucher neben "Care Energy" im Wege der
von Ihnen zitierten "Vollmachtserklärung" auf dem Auftragsformular
unserer Mandantschaft einen weiteren Vertragspartner erhält. Bei der
Bezeichnung "Care Energy" handelt es sich um eine Gemeinschaftsmarke
der Unternehmensgruppe der mk-group und nicht etwa um eine
eigenständige Rechtspersönlichkeit.

"Care Energy" kann somit von vornherein überhaupt kein Träger von
Rechten und Pflichten sein.

Vielmehr ergeben sich die Vertragspartner entgegen Ihrer
Darstellung ausdrücklich aus Ziffer 1. (Vertragsbestandteile und
Gegenstand des Vertrages) und 2. (Vertragsschluss) der AGB´s unserer
Mandantschaft. Demnach ist einziger und alleiniger Vertragspartner
die mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG., welche auch
zentral an die Vertragspartner fakturiert. Insofern kann keine Rede
davon sein, dass völlig unklar sei, wer tatsächlich Vertragspartner
werde.

2. Kein Verstoß gegen §§ 3, 5, 5a UWG a)
Eine unlautere geschäftliche Handlung durch Vorenthalten von
Informationen über die Identität des Unternehmers und die
wesentlichen Merkmale der Dienstleistung im Sinne von § 5a UWG liegt
nach dem eben Gesagten ebenfalls nicht vor. Es ist schlicht
unzutreffend, dass dem Verbraucher verschwiegen werde, wer
tatsächlich Vertragspartner werde. Ausdrücklich verwiesen wir, dass
sowohl AGB, als auch umfangreiche Informationen direkt auf der
Homepage unserer Mandantschaft zur Verfügung stehen und sogar
downloadbar sind, aus welchen klar hervorgeht, dass der Vertrag
zwischen dem Vertragspartner und alleinig der mk-power Ihr
Energiedienstleister GmbH & Co.KG geschlossen wird.

http://www.care-energy-online.de/index.php/homepage/abg.html
http://ots.de/SeFS3

b) Weiterhin werfen Sie unserer Mandantschaft vor, den Eindruck zu
erwecken, Energiedienstleistungsverträge mit den Kunden
abzuschließen. Tatsächlich werde aber mit einer
Vollmachterklärung im Auftragsformular eine Art
"Vermittlungsvertrag" in unbegrenztem Umfang abgeschlossen.
Auch dies stelle eine unlautere geschäftliche Handlung dar.

Auch dieser Vorwurf ist rechtlich nicht haltbar. Zunächst wird
durch unsere Mandantschaft keinesfalls der Eindruck erweckt, einen
Energiedienstleistungsvertrag abzuschließen, sondern ein solcher wird
tatsächlich abgeschlossen. Wir dürfen auf die AGB´s unserer
Mandantschaft über die Erbringung von Energiedienstleistungen
verweisen. Vertragspartner ist ausweislich der AGB´s für
Energiedienstleistungen die mk-power.

Auch kann in diesem Zusammenhang keine Rede davon sei, dass für
den Kunden durch den Abschluss weiterer Energieverträge, Kündigungen
oder Einholung von Auskünften nicht beeinflussbare finanzielle Lasten
entstehen würden. So heißt es in der von Ihnen zitierten
Vollmachtserklärung ausdrücklich, dass die Bevollmächtigung der
mk-power gegenüber Strom-, Energielieferanten und Netzbetreibern nur
besteht,

"... soweit dies zur Vertragserfüllung und der damit
einhergehenden Aufgaben zweckdienlich und notwendig ist."

Dabei erstreckt sich die Bevollmächtigung ausdrücklich auch

"... auf Erfüllungs- bzw. Durchführungsgehilfen der mk-power...".

Worin hier eine einseitige und unangemessene Erweiterung der
Rechte unserer Mandantschaft liegen soll, erschließt sich nicht im
Ansatz. Wir dürfen darauf hinweisen, dass eine derartige
Vertragsgestaltung im Rahmen des Geschäftsmodells der
Energiedienstleistung in der Liegenschaft des Kunden (sog.
Energiespar-Contracting im Sinne der DIN 8930 Teil 5) durchaus üblich
ist.

c) Auch eine Irreführung liegt nicht vor. Für den Verbraucher ist
es unter Zugrundelegung der AGB völlig klar, dass er ein
Vertragsverhältnis mit der mk-power Ihr Energiedienstleister
GmbH & Co.KG abschließt.

3. Ergebnis
Die Abmahnung war nach alldem unberechtigt, so dass auch ein
Anspruch auf Auslagenerstattung nach § 12 I 2 UWG / § 5 UKlaG
ausscheidet. Nach Aufklärung des oben dargestellten Sachverhalts über
die genaue Vertragsgestaltung dürfen wir nunmehr davon ausgehen, dass
sich die Sache damit erledigt hat.

Nochmals darf jedoch im Namen unserer Mandantschaft herzlich
eingeladen werden, einen Gesprächskreis zu bilden zu welchem unsere
Mandantschaft hiermit einlädt, um zumindest zukünftig ein
kooperatives Gesprächsklima gewährleistet werden kann.

Zitat Ende

Zusammenfassend ist es befremdend, wie versucht wird den scheinbar
einzigen sozialverantwortlichen Energieversorger, im Ruf zu
diskreditieren, anstatt gemeinsam für den Verbraucher und vor allem
im Interesse des Verbraucherschutzes Versorgungsmöglichkeiten
aufzuzeigen, welche die Energiewende umsetzen und dafür arbeiten,
dass die Energieversorgung in Deutschland ökologisch, nachhaltig und
vor allem durch günstige Preise sozialverträglich ist.

"Ich werde in jedem Fall so lange nicht ruhen, bis ich sicher sein
kann, dass unsere Großeltern und Eltern im Ruhestand, sich mit ihrer
Rente auch wieder die Energieversorgung leisten können. Denn es kann
und darf nicht sein, dass diese Menschen, denen wir unser Leben zu
verdanken haben und welche unser Land zu dem machten was es ist, in
Energiearmut leben müssen", so Martin Richard Kristek CEO der
Care-Energy mk-group Holding GmbH.

Derzeit leben rund 700.000 Rentner in Deutschland an und unter der
Armutsgrenze.

Informationen zum Unternehmen:

Wie die Energiewende mit Care-Energy funktioniert und weshalb
Care-Energy der Energieversorger der Energiewende ist, sehen Sie im
Film von Frank Farenski "Leben mit der Energiewende" Hier der Link
zum Film:
http://www.care-energy-online.de/index.php/newsfeeds/tvmenu.html

www.care-energy.de

Care-Energy ist die wichtigste Marke der mk-group Holding in
Hamburg. Das Unternehmen beschäftigt in Deutschland derzeit rund
8.000 Care-Energy Energieberater. Care-Energy versorgt derzeit rund
230.000 zufriedene Kunden ausschließlich mit Öko-Energie und bietet
als Energiedienstleister in Deutschland Contracting für alle, also
neben der Industrie und Großgewerbe auch für Privathaushalte und
kleine Unternehmen, an. Zudem bietet Care-Energy zurzeit den einzigen
Sozialtarif für Energiebezug für bedürftige Haushalte, eine
kostenlose Energieeffizienzberatung, einen kostengünstigen Bezug von
energieeffizienten Haushaltsgeräten, Geräte- und Installationsservice
und energieeffiziente Renovierung. Ausgezeichnet wurden die
Aktivitäten von Care-Energy im Rahmen: Land der Ideen 2011, Best of
Mittelstand 2012, Clean Tech Media Award 2012 und seit 2013 wird
Care-Energy vom Verbraucherschutz empfohlen.



Pressekontakt:
Dkfm. Marc März
marc.maerz@care-energy.de

mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG
mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG
mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG
mk-engineering GmbH & Co KG
neutral commodity clearing GmbH & Co.KG
Energy TV24 GmbH & Co.KG

phG: mk-group Holding GmbH

Vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter:
Martin Richard Kristek (Geschäftsführer phG)
martin.kristek@care-energy.de

Kontakt:
Telefon: +49 (0) 40 414 314 858 0
Telefax: +49 (0) 40 414 314 858 9
E-Mail: office@care-energy.de

Post- und Geschäftssitz:
Dessauer Strasse 2-4
20457 Hamburg

Care Energy Shop
Spaldingstrasse 85, 20097 Hamburg
Mo-Fr 09:00 bis 18:00 Uhr


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