Frankfurter Rundschau: Zum Kruzifix-Streit im NSU-Prozess:
Geschrieben am 10-05-2013 |
Frankfurt (ots) - Bereits 1973 hat das Bundesverfassungsgericht
entschieden, wonach der Zwang, in einem mit einem Kreuz
ausgestatteten Gerichtssaal verhandeln zu müssen, das Grundrecht
eines Prozessbeteiligten verletzen könne. Zum Kreuz im Gerichtssaal
kann man eine Meinung haben. Rechtswirksam intervenieren kann dagegen
aber nur eine direkt am Prozess beteiligte Person. Es ist für den
weiteren Verlauf des NSU-Prozesses wohltuend, dass auch der
Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Aiman Mazyek, die Ansicht
des türkischen Parlamentariers für ein überflüssiges Störfeuer hält.
Der NSU-Prozess wirft spannende Fragen auf. Die des Wandschmucks
gehört nicht dazu.
Pressekontakt:
Frankfurter Rundschau
Kira Frenk
Telefon: 069/2199-3386
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