Gemeinsame Presseerklärung
Deutsche Bauwirtschaft den Rahmenbedingungen der Branche:
- Vermögenssteuer: Keine Substanzbesteuerung
- Zahlungsverzug: Neuregelung gefährdet Liquidität der Betriebe
Geschrieben am 14-05-2013 |
Berlin (ots) - Neben der Einschätzung zur weiteren Entwicklung der
Baukonjunktur nahmen die Präsidenten des Hauptverbandes der Deutschen
Bauindustrie und des Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, Prof.
Thomas Bauer und Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, im Rahmen der
gemeinsamen Pressekonferenz zu einer Reihe weiterer Themen Stellung:
Insbesondere die Pläne von SPD und Bündnis90/Die Grünen, eine
Vermögensteuer bzw.-abgabe wieder einzuführen, stießen auf breite
Ablehnung. Die Bauspitzenverbände befürchten, dass es damit zu einer
Substanzbesteuerung kommt, die zu Lasten der größtenteils
mittel-ständischen Unternehmen geht.
Eine Belastung der Unternehmen mit einer Vermögensteuer entzöge
den Unternehmen massiv Eigenkapital, so dass es an der Grundlage für
Investitionen, die Schaffung neuer Arbeitsplätze und steigende
Lohneinkommen fehlen würde. "Die Vermögensteuer sieht zunächst wegen
des geringen Steuersatzes von 1 % harmlos aus. Sie wirkt sich jedoch
umso stärker aus, je geringer die Rendite des Unternehmens ist. 1
Prozent vom Vermögen bedeutet z. B. bei einem Ertrag von 2 Prozent
eine Belastung durch die Vermögensteuer in Höhe von 50 Prozent des
Ertrages", rechnete ZDB-Präsident Loewenstein vor.
Eine ertragsunabhängige Vermögensteuer könne Betriebe sogar in
ihrer Existenz bedrohen, wenn im Verlustfall aus Liquiditätsgründen
betriebsnotwendige Vermögenswerte verkauft werden müssten.
Die beiden Bauspitzenverbände lehnen darüber hinaus eine von SPD,
Grünen, Linkspartei und auch der FDP intendierte Reform der
Erbschaftsteuer ab. Insbesondere sollen die erst seit 2009 geltenden
Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer
wieder abgeschafft werden. "Für Unternehmer, die einen Betrieb erben
und diesen fortführen, ist es notwendig, dass die Substanz des
Unternehmens voll erhalten bleibt und nicht durch hohe
Steuerbelastungen aufgezehrt wird. Die Verschonung von
Betriebsvermögen muss daher weiterhin wichtiger Bestandteil der
Erbschaftsteuer bleiben", so der ZDB-Präsident.
Neben der Steuerpolitik bleibt nach wie vor das Thema
Zahlungsverzug virulent. "Bereits bei der Pressekonferenz im Januar
haben wir darauf hingewiesen, dass der von der Bundesregierung
vorgelegte Gesetzentwurf dazu führen wird, dass gerade
mittelständische Unternehmer deutlich länger auf die Bezahlung ihrer
Rechnungen warten müssen. Diese Einschätzung teilen übrigens rund 30
Verbände aller Wirtschaftsbereiche. Bislang sind Rechnungen im
Zweifel sofort und laut Bundesgerichtshof grundsätzlich spätestens
innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Diese Regelung soll beibehalten
werden", forderte Prof. Bauer, Präsident des HDB.
Bauer weiter: "Der Gesetzentwurf sieht nun aber vor, dass eine
spätere Bezahlung zulässig ist, wenn dies den Unternehmer nicht "grob
benachteiligt". Wo diese neue "Grenze" verläuft, d. h. wie viele Tage
ein Auftraggeber sich künftig Zeit lassen kann, um eine Rechnung zu
bezahlen, ist vollkommen unklar."
Die beiden Bauspitzenverbände appellierten an den Bundestag, einen
Gesetzentwurf gegen Zahlungsverzug nur zu beschließen, bei dem dieser
Name kein Etikettenschwindel bedeute.
Es dürften keine neuen Schlupflöcher geöffnet werden, die die
Unternehmen, die auf eigene Kosten eine Vorleistung erbracht haben
und auf schnelle Bezahlung angewiesen sind, mit Rechtsunsicherheit
und zusätzlichen Kosten belasten. "Wir fordern daher die Abgeordneten
des Deutschen Bundestages auf, entweder auf eine neue Regelung zu
verzichten oder dringende Anpassungen vorzunehmen, damit das Gesetz
seinen Namen zu Recht trägt," so Prof. Bauer abschließend.
Pressekontakt:
Ansprechpartner: Dr. Heiko Stiepelmann
Funktion: Leiter Kommunikation / Pressesprecher
Tel: 030 - 21286 140, Fax: 030 - 21286 189
E-Mail: Heiko.Stiepelmann@bauindustrie.de
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