Bundesverwaltungsgericht bestätigt Verbote gegen unerlaubte Sportwettenangebote
Geschrieben am 16-05-2013 |
Saarbrücken/Leipzig (ots) - Am heutigen Tage hat das
Bundesverwaltungsgericht in neun Fällen die Rechtmäßigkeit von
Untersagungsverfügungen gegen Sportwettenanbieter bestätigt, die bis
zum Jahr 2011 Sportwetten aus Bayern an Veranstalter im europäischen
Ausland vermittelt haben. Hierfür besaßen weder sie noch die
ausländischen Sportwettenveranstalter eine Erlaubnis nach den
Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages.
Die Sportwettenvermittler stellten im Laufe der Zeit ihre Angebote
ein, wollten jedoch gerichtlich festgestellt wissen, dass die von den
Behörden ausgesprochenen Verbote rechtswidrig waren. Insbesondere
argumentierten sie, ihnen sei durch die Einstellung ihres
Geschäftsbetriebes ein erheblicher Schaden entstanden, den Sie von
den Behörden ersetzt wissen wollten.
"Das Bundesverwaltungsgericht hat diesem Ansinnen mit deutlichen
Worten eine Abfuhr erteilt", so Michael Burkert, Federführer im
Deutschen Lotto- und Totoblock. Staatshaftungsansprüche der
Sportwettenanbieter seien "offensichtlich aussichtslos", denn es gebe
weder ein vorwerfbares Fehlverhalten der Behörden, noch seien die
Anforderungen an einen europarechtlichen Haftungsanspruch erfüllt.
Selbst, wenn das staatliche Sportwettenmonopol europarechtswidrig
gewesen sein sollte, so hätten die zuständigen Behörden eine
unerlaubte Sportwettenvermittlung auch aus anderen Gründen untersagen
können. Das Verbot, ohne Erlaubnis Sportwetten zu vermitteln, bestehe
nämlich gänzlich unabhängig vom Bestand des staatlichen
Sportwettenmonopols.
"Mit dieser bedeutsamen Entscheidung hat das
Bundesverwaltungsgericht nicht nur die Rechtmäßigkeit der von den
Behörden ausgesprochenen Verbote bestätigt, sondern auch
klargestellt, dass Schadenersatzansprüche von Sportwettenanbietern
jeglicher Rechtsgrundlage entbehren" sagt Michael Burkert. Die
Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks begrüßen
ausdrücklich diese Entscheidung des höchsten deutschen
Verwaltungsgerichts: "Durch die Feststellung, dass die von den
Ordnungsbehörden ausgesprochenen Verbotsverfügungen rechtmäßig sind,
wird nun endlich eine langjährige Rechtsunsicherheit beseitigt und
ein effektives Vorgehen gegen illegale Sportwettenanbieter
ermöglicht."
Pressekontakt:
Andrea Schramm
PR / Internet und Neue Medien / Strategie und Planung
Saarland-Sporttoto GmbH
Federführende Gesellschaft des Deutschen Lotto- und Totoblocks
Telefon: 06 81 / 58 01 - 349
Telefax: 06 81 / 58 01 - 5349
E-Mail: aschramm@saartoto.de
www.saartoto.de
Geschäftsführer: Michael Burkert und Peter Jacoby
Aufsichtsratsvorsitzende: Ministerin Monika Bachmann
HR: AG Saarbrücken HRB 4489
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