Deutsches Kinderhilfswerk fordert Abschaffung des Optionszwangs im Staatsangehörigkeitsrecht
Geschrieben am 17-05-2013 |
Berlin (ots) - Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bundestag und
Bundesregierung dazu auf, den Optionszwang im
Staatsangehörigkeitsrecht abzuschaffen. Aus Sicht des Deutschen
Kinderhilfswerkes ist der Optionszwang ein falsches
integrationspolitisches Signal. "Wir dürfen Menschen, die von ihrer
Geburt an Teil unserer Gesellschaft sind, nicht dazu zwingen, mit
ihrer Volljährigkeit eine Entscheidung zu treffen, die ihre
Zugehörigkeit in Frage stellt. Damit konterkarieren wir sämtliche
integrationspolitischen Bemühungen und senden ein verheerendes
Signal: Ihr gehört nicht ganz, nicht auf Dauer und nicht so wie
andere dazu, ihr seid Deutsche auf Abruf. Deshalb appelliert das
Deutsche Kinderhilfswerk eindringlich an alle politisch
Verantwortlichen, diese Regelung zu korrigieren. Der Optionszwang
gehört abgeschafft!", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen
Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Debatte im Deutschen
Bundestag zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts.
Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes widerspricht es dem
Grundsatz der Gleichberechtigung, dass Kinder, die die deutsche
Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland erworben haben, dem
Optionszwang unterliegen, während andere Kinder, die durch Geburt
mehrere Staatsangehörigkeiten erworben haben, diesem Zwang nicht
unterliegen. Außerdem müssen Jugendliche aus EU-Staaten nicht
optieren, weil bei ihnen die Mehrstaatigkeit regelmäßig hingenommen
wird.
Viele junge Migranten empfinden den Optionszwang nicht nur als
Infragestellung ihrer Staatsangehörigkeit, sondern letztlich auch
ihrer Zugehörigkeit zu unserer Gesellschaft. Das verunsichert nicht
nur die Betroffenen selbst, sondern auch ihre Familien und Freunde
und birgt die Gefahr, die Integrationspolitik insgesamt unglaubwürdig
zu machen. Zudem ist der bürokratische Aufwand enorm, komplizierte
Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsverfahren sind vorprogrammiert. Ein
schneller Verzicht auf den Optionszwang würde eine ungerechte
Behandlung dieser Jugendlichen und ein negatives
integrationspolitisches Signal beenden. Sie sollten ebenso wie jene
Jugendlichen mit doppelter Staatsangehörigkeit, die einen deutschen
Elternteil haben oder aus der EU kommen, beide Staatsangehörigkeiten
dauerhaft behalten können.
Pressekontakt:
Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
Mobil: 0160-6373155
Fax: 030-2795634
Mail: presse@dkhw.de
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