Jugendbett für Hartz-IV-Familie: Paritätischer begrüßt Entscheidung des Bundessozialgerichts
Geschrieben am 23-05-2013 |
Berlin (ots) - Als "Sieg der Alltagsvernunft" hat der Paritätische
Wohlfahrtsverband die heutige Entscheidung des Bundessozialgerichts
begrüßt, das einer Hartz IV-Bezieherin im Streit um die Bewilligung
eines Jugendbettes für ihr Kind Recht gegeben hat. Das Gericht habe
die Verbandskritik an der überzogenen Pauschalierung in den geltenden
Regelsätzen bestätigt. Der Verband forderte den Gesetzgeber auf, aus
dem Urteil Konsequenzen zu ziehen und die generelle Möglichkeit
einmaliger Leistungen für notwendige größere Anschaffungen für
Hartz-IV-Bezieher wieder einzuführen.
"Das Urteil ist ein Beleg für das Scheitern des
Pauschalierungswahns in Hartz IV. Der Gesetzgeber hat versucht, alle
Eventualitäten des Lebens in eine Regelsatzpauschale zu zwängen.
Herausgekommen sind statistische Absurditäten wie 1,11 Euro für einen
Kühlschrank oder rund 2 Euro im Monat für ein Kinderfahrrad, die
Hartz-IV-Beziehern zugestanden werden", so Ulrich Schneider,
Hauptgeschäftsführer des Paritätischen. Das aktuelle Urteil des
Bundessozialgerichts bestätige die verbandliche Kritik an der
umfassenden Pauschalierung in Hartz IV und sei ein klarer Beleg
dafür, dass der regierungsamtliche Regelsatz zu eng gefasst sei und
nicht alle Bedarfe abdecke. "Das Bundessozialgericht hat sich mit
diesem Urteil quasi auf die Seite der Alltagsvernunft gestellt und
Nähe zur Lebenswirklichkeit der Menschen bewiesen", so Schneider.
Der Paritätische fordert den Gesetzgeber auf, die Regelsätze auf
ein bedarfsgerechtes Niveau zu erhöhen und die grundsätzliche
Möglichkeit der Gewährung einmaliger Leistungen wieder einzuführen,
wie es sie vor der Einführung von Hartz IV gab. Unter diese
einmaligen Leistungen fielen dann z.B. die Anschaffung großer
Haushaltsgeräte ("weiße Ware"), das Kinderfahrrad oder besondere
Kosten im Zusammenhang mit der Einschulung.
Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling, Tel.030/24636305, E-Mail: pr@paritaet.org
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