Hagen (ots) - Der Besitz von Drogen ist grundsätzlich strafbar.
Schon heute können Richter aber beim Besitz von Kleinstmengen
Cannabis von einer Strafe absehen: Bei Jugendlichen und Ersttätern
kann eine Therapie weitaus sinnvoller sein als die harte Bestrafung.
Dabei muss das Ziel allerdings immer ein drogenfreies Leben sein -
nicht der liberale Umgang mit Drogen. Die Freigabe von
Drogen wäre eine politische Kapitulation. Auch das lange als weiche
Droge verharmloste Cannabis wird gefährlicher, weil die Konzentration
der Wirkstoffe zunimmt. Die Festlegung einer bundesweit einheitlichen
Straffreiheitsgrenze aber wäre wünschenswert, damit über
Landesgrenzen hinweg Rechtssicherheit geschaffen würde. Am Ende aber
entscheiden bei kleinen Mengen Staatsanwälte und Gerichte über eine
Verfolgung.
Ob eine Toleranzgrenze wie in
Nordrhein-Westfalen bei zehn Gramm Eigenbedarf liegen sollte, oder
wie in Niedersachsen bei sechs Gramm, müssen Gutachter beurteilen.
Die Gramm-Debatte trifft auch nicht den Kern des Problems. Wie können
Jugendliche davon abgehalten werden, dass sie aus Leichtsinn Drogen
probieren? Und welche Auflagen sind sinnvoll, damit
Gelegenheitskonsumenten schnell von der Droge loskommen? Das sind die
Fragen, die politisch dringend geklärt werden müssen. Eine
Legalisierung weicher Drogen wäre ein Irrweg.
Die Länder
prüfen die Einführung einer Freigrenze für den Besitz von Haschisch
und Cannabis. Dabei treffen die Verfechter von Abschreckung und
Tolerierung hart aufeinander. Ein gemeinsames Signal der Länder ist
nicht zu erwarten.
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