EANS-News: C-QUADRAT Investment AG / Aktienrückkauf / Veröffentlichung gemäß § 4
Abs. 2 und § 5 Veröffentlichungsverordnung 2002
Geschrieben am 24-05-2013 |
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Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Aktienrückkauf/Aktienrückkaufprogramm
Wien/Frankfurt (euro adhoc) - In der ordentlichen Hauptversammlung
der C-QUADRAT Investment AG (ISIN AT0000613005) vom 03.05.2013 wurde
der Vorstand gemäß § 65 Abs 1 Z 8 Aktiengesetz (AktG) dazu
ermächtigt, eigene auf den Inhaber lautende Nennbetragsaktien der
Gesellschaft bis höchstens 10 % des Grundkapitals der C-QUADRAT
Investment AG während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag
der Beschlussfassung zu einem niedrigsten Gegenwert, der einem
Börsekurs von EUR 1,-- entspricht und zu einem höchsten Gegenwert,
der einem Börsekurs von EUR 40,-- entspricht, zu erwerben. Der
Vorstand der C-QUADRAT Investment AG hat nunmehr wie angekündigt
beschlossen, von dieser Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien wie
folgt Gebrauch zu machen:
Angaben zum Rückkaufprogramm gemäß § 5 Abs 2 der
Veröffentlichungsverordnung 2002:
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung
war der 03.05.2013.
2. Die Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen
Hauptversammlung gemäß § 82 Abs 8 und 9 Börsegesetz (BörseG) erfolgte
am 03.05.2013.
3. Das Aktienrückkaufprogramm beginnt am 29.05.2013 und endet
spätestens am 31.10.2015.
4. Das Aktienrückkaufprogramm bezieht sich auf den Inhaber lautende
Nennbetragsaktien der C-QUADRAT Investment AG (ISIN AT0000613005).
5. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 4.363.200,--. Es ist
zerlegt in Stück 4.363.200 Aktien im Nennbetrag von je EUR 1,--.
Beabsichtigt ist, ein Volumen von bis zu 218.160 Stück Aktien - dies
entspricht bis zu 5 % des derzeitigen Grundkapitals - im Rahmen des
Rückkaufprogrammes über die Frankfurter Wertpapierbörse und/oder die
Wiener Börse zurückzukaufen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des
gegenständlichen Aktienrückkaufprogrammes verfügt die Gesellschaft
über insgesamt 17.592 eigene Aktien, d.s. rd. 0,41% des derzeitigen
Grundkapitals (gerundet).
6. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 03.05.2013 darf der
Gegenwert je rückgekaufter Aktie den Betrag von EUR 1,-- nicht
unterschreiten sowie den Betrag von EUR 40,-- nicht überschreiten.
7. Der Hauptzweck des Rückkaufprogramms ist der mögliche Einsatz
eigener Aktien als Akquisitionswährung sowie zur Finanzierung der
möglichen, vertraglich geregelten Kaufpreiserhöhung im Zusammenhang
mit der im Geschäftsjahr 2012 durchgeführten Akquisition der BCM
Gruppe.
Beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen
an Gesellschaften kann es zweckmäßig oder notwendig sein, eigene
Aktien als Gegenleistung zu verwenden oder als Gegenleistung
auszugeben, um entweder Aktionäre der jeweiligen Zielgesellschaften
abzufinden oder - sofern es der Verkäufer vorzieht - anstelle von
Bargeld Aktien der C-QUADRAT Investment AG zu erhalten. Es ist daher
situationsabhängig denkbar, dass durch die Gewährung eigener Aktien
strategisch wichtige Transaktionen entweder überhaupt erst ermöglicht
oder auch ein günstigerer Kaufpreis erzielt wird als bei Barzahlung.
Weiters würde jedenfalls der Liquiditätsbedarf einer derartigen
Akquisition reduziert und die Abwicklung der Transaktion beschleunigt
werden, da bestehende Aktien verwendet werden können und nicht erst
im Wege einer Kapitalerhöhung neues Kapital geschaffen werden muss.
Im Geschäftsjahr 2012 hat die Gesellschaft unter anderem die
britische BCM Gruppe übernommen und den Kaufpreis teilweise mit
eigenen Aktien finanziert (vgl. Ad hoc Mitteilung der Gesellschaft
vom 5. September 2012). Der Kaufvertrag sieht einen
Preisanpassungsmechanismus vor, der auf die wirtschaftliche
Entwicklung der BCM Gruppe bis zum Jahr 2015 abstellt und in
Abhängigkeit von dieser eine mögliche Erhöhung oder aber Reduktion
des zu leistenden Kaufpreises im Ausmaß von bis zu 30% vorsieht. Eine
nachträgliche Kaufpreiserhöhung soll in erster Linie mit eigenen
Aktien der Gesellschaft finanziert werden.
Weiters soll der Vorstand über die Flexibilität verfügen, zurück
erworbene eigene Aktien an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und
Mitglieder des Vorstands der C-QUADRAT Investment AG bzw. von deren
Tochtergesellschaften zur Bedeckung eines allfälligen zukünftigen
Mitarbeiterbeteiligungsprogramms auszugeben. Darüber hinaus ist der
Vorstand berechtigt, die eigenen Aktien zu jedem sonstigen legalen
Zweck zu erwerben und die erworbenen Aktien ohne weiteren Beschluss
der Hauptversammlung einzuziehen. Der Handel mit eigenen Aktien zu
Erwerbszwecken ist ausgeschlossen.
8. Das Rückkaufprogramm erfolgt in sinngemäßer Anwendung der
Bestimmungen Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22.
Dezember 2003, ABl. L336/33 vom 23.12.2003 (die "Verordnung")
gegebenenfalls unter Einbindung eines Kreditinstituts in Anwendung
von Art. 6 Abs. 3 lit b der Verordnung. Der Vorstand weist gemäß Art.
5 Abs. 3 der Verordnung darauf hin, dass im Zuge der Durchführung des
Rückkaufprogramms der Schwellenwert von 25% des durchschnittlichen
täglichen Aktienumsatzes gemäß Art. 5 Abs. 2 der Verordnung unter
Umständen überschritten wird.
9. Das Aktienrückkaufprogramm hat aus heutiger Sicht keine
Auswirkungen auf die Börsezulassung der Aktien der C-QUADRAT
Investment AG.
Die C-QUADRAT Investment AG beabsichtigt, die
Veröffentlichungspflichten gem. §§ 6 und 7 der
Veröffentlichungsverordnung 2002 durch die Veröffentlichung von
Angaben über die Website der Gesellschaft unter www.c-quadrat.at zu
erfüllen.
Rückfragehinweis:
Mag. Andreas Wimmer
Stubenring 2
A-1010 Wien
Tel.: +43 1 515 66 316
Mail: a.wimmer@investmentfonds.at
www.c-quadrat.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Unternehmen: C-QUADRAT Investment AG
Stubenring 2
A-1010 Wien
Telefon: +43 1 515 66-0
FAX: +43 1 515 66-159
Email: c-quadrat@investmentfonds.at
WWW: www.c-quadrat.at
Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: AT0000613005
Indizes: Standard Market Auction
Börsen: Amtlicher Handel: Frankfurt, Wien
Sprache: Deutsch
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