Streit um den Luftraum / Grundstückseigentümer wollte Kräne verbieten lassen (BILD)
Geschrieben am 27-05-2013 |
Berlin (ots) -
Etlichen Menschen ist das nicht bekannt: Auch der Luftraum über
einem Grundstück gehört noch dessen Eigentümer und darf deswegen
nicht so ohne weiteres von Fremden genutzt werden. Das dachte sich
auch der Eigentümer eines bebauten Großstadtgrundstücks. Ihn störten
mehrere Baukräne, die zwar auf fremdem Grund standen, deren Ausleger
aber immer wieder seine eigene "Lufthoheit" verletzten. Unter
bestimmten Bedingungen, so die Auskunft des Infodienstes Recht und
Steuern der LBS, kann der Kranbesitzer gezwungen werden, solche
Belästigungen zu vermeiden, sich also einen anderen Zugang zur
Baustelle zu suchen. Doch im konkreten Fall sah ein Zivilsenat davon
ab. Die Richter führten aus, dass in einer Großstadt ein Kranschwenk
über fremden Grund häufig kaum zu vermeiden sei. Sonst könne man kaum
noch irgendwo bauen. Allerdings dürfe der Eigentümer des Anwesens
nicht an einer möglichen eigenen Nutzung seines Luftraumes gehindert
werden. Das war hier nicht der Fall gewesen. Die Kranausleger
bewegten sich 25 und 45 Meter über dem Gebäude des Klägers.
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen I-9 W 105/06)
Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de
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