DGAP-Adhoc: Heiler Software Aktiengesellschaft: Eintragung des Squeeze-out Beschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgarts
Geschrieben am 27-05-2013 |
Heiler Software Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Squeeze-Out/Delisting
27.05.2013 10:12
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Squeeze-out Heiler Software AG: Eintragung des Squeeze-out Beschlusses in
das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgarts
Das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart hat heute den Beschluss der
Hauptversammlung der Heiler Software AG vom 10. April 2013 über die
Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Heiler Software AG
(Minderheitsaktionäre) auf die Informatica Deutschland AG, Frankfurt am
Main, (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in
Höhe von EUR 6,80 je Aktie in das Handelsregister der Heiler Software AG
eingetragen.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind
kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Heiler Software AG
auf die Informatica Deutschland AG übergegangen.
Die Notierung der Aktie der Heiler Software AG wird in Kürze eingestellt.
Stuttgart, den 27. Mai 2013
Heiler Software AG
Der Vorstand
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Heiler Software Aktiengesellschaft
Mittlerer Pfad 5
70499 Stuttgart
Deutschland
Telefon: 0711 13984-150
Fax: 0711 13984-510
E-Mail: info@heiler.com
Internet: www.heiler.com
ISIN: DE0005429906, DE000A1RFGP4, DE000A1RFKK7
WKN: 542990, A1RFGP, A1RFKK
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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