EANS-Hauptversammlung: Miba Aktiengesellschaft / Einladung zur Hauptversammlung
Geschrieben am 31-05-2013 |
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Einladung
zu der am 28. Juni 2013, 10.00 Uhr, in der Miba Aktiengesellschaft,
4663 Laakirchen, Dr.-Mitterbauer-Straße 3, stattfindenden
27. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre unserer Gesellschaft
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Anhang, des
Lageberichts des Vorstands, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des
Corporate-Governance-Berichts für das Geschäftsjahr 2012/13 sowie
Vorlage des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das
Geschäftsjahr 2012/13 2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2012/13 3. Beschlussfassung über
die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2012/13 4. Beschlussfassung über die Höhe der
Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats 5. Wahlen in den
Aufsichtsrat 6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2013/14 7. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum
Erwerb eigener Aktien für die Dauer von dreißig Monaten ab dem 1.
Juli 2013 gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 Aktiengesetz unter Widerruf der
bestehenden Ermächtigung 8. Beschlussfassung über die Änderung der
Satzung zur Anpassung an die geänderten gesetzlichen
Rahmenbedingungen insbesondere in den Paragraphen § 4 (7), § 5, § 13
(3), § 15, § 18 (4), § 22 (2) und (4), sowie § 24 (2). 9. Allfälliges
Unterlagen zur Hauptversammlung Folgende Unterlagen liegen ab 7. Juni
2013 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der
Gesellschaft 4663 Laakirchen, Dr.-Mitterbauer-Str. 3, Investor
Relations, auf: - Jahresabschluss mit Lagebericht, - Corporate
Governance-Bericht, - Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, -
Vorschlag für die Gewinnverwendung, - Bericht des Aufsichtsrats, -
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten Auf Verlangen erhält
jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser
Unterlagen zugesandt. Diese Einberufung, sowie die oben genannten
Unterlagen sind ab 7. Juni 2013 auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.miba.com zugänglich.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gem. §§ 109, 110 und 118 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf Prozent des Grundkapitals
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass
zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung
gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 7. Juni 2013 der Gesellschaft
ausschließlich an der Adresse Miba AG, Investor Relations, z.H. Herrn
MMag. Markus Hofer, Dr.-Mitterbauer-Str. 3, 4663 Laakirchen oder per
Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (7613) 2541 1472 zugeht. Zum
Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten
Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in
der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind
und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1
Prozent des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der
Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt
Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 19. Juni 2013
der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (7613) 2541 1472 oder
per Post an Miba AG, Investor Relations, z.H. Herrn MMag. Markus
Hofer, Dr.-Mitterbauer-Str. 3, 4663 Laakirchen oder per E-Mail an
markus.hofer@miba.com, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den
Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Bei nicht
depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines Notars für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte
sinngemäß gilt. Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Weitergehende Informationen
über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG
sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.miba.com
zugänglich.
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 18. Juni 2013 (Nachweisstichtag). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt
für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
25. Juni 2013 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen
zugehen muss. Per Post an: Miba AG, Investor Relations, z.H. MMag.
Markus Hofer, Dr.-Mitterbauer-Str. 3, 4663 Laakirchen; Per Telefax
an: +43 (7613) 2541 1472. Die Depotbestätigungen können nicht per
SWIFT übermittelt werden (§ 262 Abs. 20 AktG)
Nicht depotverwahrte Inhaberaktien Bei nicht depotverwahrten
Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines
österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens
am 25. Juni 2013 ausschließlich unter einer der oben genannten
Adressen zugehen muss.
Depotbestätigung gem. § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben
über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), -
Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien
des Aktionärs, ISIN AT0000734835; - Depotnummer anderenfalls eine
sonstige Bezeichnung - Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung
bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss
sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 18. Juni 2013 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung
zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung
nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach
erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung
weiterhin frei verfügen.
Vertretung durch Bevollmächtigte Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an
der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu
bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung
teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Übermittlung der Vollmacht per SWIFT ist unzulässig (§ 262 Abs.
20 AktG). Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer
natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt
werden. Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden. Die
Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Donnerstag, 27. Juni
2013, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen
zugehen. Per Post an: Miba AG, Investor Relations, z.H. MMag. Markus
Hofer, Dr.-Mitterbauer-Str. 3, 4663 Laakirchen; Per Telefax an: +43
(7613) 2541 1472; Per E-Mail an: markus.hofer@miba.com, wobei die
Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist. Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich
persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.miba.com abrufbar. Die
vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Hat ein Aktionär seinem
depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn
dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm
Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt §
10a Abs. 3 AktG sinngemäß.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 9,5
Millionen Euro und ist in 1,3 Millionen Stückaktien zerlegt. Die
Stückaktien teilen sich in 870.000 Stammaktien, 130.000 Vorzugsaktien
(Emission A) und 300.000 Stück Vorzugsaktien (Emission B). Die
Vorzugsaktien der Emission A haben kein Stimmrecht allerdings das
Recht auf Umtausch in Stammaktien unter Aufgabe des Vorzugs. Die
Vorzugsaktien der Emission B besitzen weder Stimmrecht noch Recht auf
Umtausch in Stammaktien. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 84.084 Stück eigene Aktien. Hieraus
stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahmeberechtigten
Aktien beträgt somit zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 1.215.916 Stück. Die Gesamtzahl der
stimmberechtigten Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 870.000 Stück. Um den reibungslosen Ablauf bei der
Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich
rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden und sich beim
Registrierungsschalter unter Vorlage der Depotbestätigung bzw. eines
gültigen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass,
Personalausweis) auszuweisen. Einlass ist ab 09.30 Uhr.
Laakirchen, im Mai 2013
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Mag. Valerie Weixlbaumer-Pekari
External Communications Manager / Investor Relations
Tel.: +43/7613/2541-1119
mailto: valerie.weixlbaumer@miba.com
Investoren/Analysten
MMag. Markus Hofer
Vice President Corporate Finance
Tel.: +43/7613/2541-1138
mailto:markus.hofer@miba.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Miba Aktiengesellschaft
Dr.Mitterbauer-Straße 3
A-4663 Laakirchen
Telefon: 07613/2541-0
FAX: 07613/2541-1010
Email: info@miba.com
WWW: www.miba.com
Branche: Zulieferindustrie
ISIN: AT0000734835
Indizes: Standard Market Auction
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
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by DGAP - a company of EquityStory AG.
The issuer is solely responsible for the content of this announcement.
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