EANS-News: UNIQA Versicherungen AG / B E K A N N T M A C H U N G gemäß § 82 Abs
9 BörseG
Geschrieben am 31-05-2013 |
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Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Aktienrückkauf/Hauptversammlung
Wien (euro adhoc) - B E K A N N T M A C H U N G
gemäß § 82 Abs 9 BörseG
Die 14. ordentliche Hauptversammlung von UNIQA Versicherungen AG,
1029 Wien, Untere Donaustraße 21 hat am 27.05.2013 den folgenden
Beschluss zu Tagesordnungspunkt 7. gefasst:
"Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
eigene Aktien gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 und Absatz 1a und Absatz
1b AktG zu erwerben, wobei die Gesellschaft - zusammen mit anderen
eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch
besitzt - eigene Aktien höchstens im Ausmaß von 10 % des
Grundkapitals, und zwar auch unter wiederholter Ausnutzung der 10 %
Grenze, sowohl über die Börse als auch außerbörslich auch unter
Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionäre erwerben
darf, die Ermächtigung von einschließlich 28.05.2013 bis
einschließlich 27.11.2015, also für 30 Monate, gilt und eigene Aktien
gemäß dieser Ermächtigung zu einem Gegenwert von mindestens EUR 8,00
und höchstens EUR 25,00 je Stückaktie erworben werden dürfen. Die
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien umfasst auch den Erwerb von
Aktien der Gesellschaft durch Tochterunternehmen der Gesellschaft (§
66 AktG). Die gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 und Absatz 1a und Absatz
1b AktG erworbenen eigenen Aktien können mit Zustimmung des
Aufsichtsrats innerhalb von fünf Jahren ab Erteilung der Ermächtigung
auf andere Weise als über die Börse oder durch öffentliches Angebot
veräußert werden, nämlich (i) zum Zweck der Durchführung eines
Programms für Mitarbeiterbeteiligung einschließlich von Mitgliedern
des Vorstands und/oder leitenden Angestellten oder ausschließlich für
Mitglieder des Vorstands und/oder leitende Angestellte oder eines
Aktienoptionsplans für Mitarbeiter einschließlich von Mitgliedern des
Vorstands und/oder leitenden Angestellten oder ausschließlich für
Mitglieder des Vorstands und/oder leitende Angestellte jeweils der
Gesellschaft und gegebenenfalls von mit ihr verbundenen Unternehmen
oder (ii) als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben,
Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im
In- oder Ausland oder (iii) zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption
(Greenshoe) oder (iv) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen. Der Vorstand
wird ermächtigt, ohne weitere Beschlussfassung der Hauptversammlung,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats erworbene eigene Aktien einzuziehen,
und der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der Satzung, die
sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen."
Rückfragehinweis:
UNIQA Versicherungen AG
Norbert Heller
Tel.: +43 (01) 211 75-3414
mailto:norbert.heller@uniqa.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Unternehmen: UNIQA Versicherungen AG
Untere Donaustraße 21
A-1029 Wien
Telefon: 01/211 75-0
Email: investor.relations@uniqa.at
WWW: http://www.uniqagroup.com
Branche: Versicherungen
ISIN: AT0000821103
Indizes: WBI, ATX Prime
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
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