TÜV Rheinland: Neue Warnzeichen für gefährliche Chemie im Haushalt / Tag der Umwelt 5. Juni: EU lässt Gefahrstoffe neu ordnen, Gefahrstoffzeichen auf Verpackungen ändern sich (BILD)
Geschrieben am 03-06-2013 |
Köln (ots) -
Endverbraucher werden künftig neue Gefahrstoffzeichen - Symbole
auf weißem Hintergrund mit rotem Rahmen - auf ihren Produkten finden.
Diese werden die bekannten orangefarbenen Quadrate ersetzen.
Hintergrund für die Veränderung ist die EU-Verordnung zur Einstufung,
Kennzeichnung und Verpackung von reinen Chemikalien, die mit
unterschiedlichen Übergangsfristen für alle Substanzen bis Mitte 2015
umgesetzt werden muss.
Zum Tag der Umwelt am 5. Juni rät Peter Bruckhaus,
Gefahrstoff-Experte von TÜV Rheinland: "Jeder sollte sich mit der
neuen Kennzeichnung der Gefahrstoffe vertraut machen, um einen
unsachgemäßen Umgang mit gesundheitsschädlichen und gegebenenfalls
auch mit giftigen Substanzen auszuschließen." Denn völlig neue
Kennzeichen ersetzen beispielsweise die Warnzeichen mit dem
Andreaskreuz (Xn und Xi), die auf reizende und gesundheitsschädliche
Gefahrstoffe hinweisen. Ein einziges Symbol (Oberkörper hinter einem
Stern) wird sie zukünftig ersetzen. Es bedeutet: sehr schwere
Gesundheitsschäden mit verzögert einsetzendem Verlauf. Bezeichnungen
wie "giftig", "reizend" oder "hochentzündlich" weichen den
Signalworten "Gefahr" oder "Achtung".
Die Liste der Gefahrstoffe ist lang: Allein das TÜV Rheinland
Online-Gefahrstoffmanagement-System TOGs beinhaltet rund 20.000
Substanzen, darunter 2.300 Reinigungsmittel, knapp 900 Klebstoffe und
760 Lösemittel. Viele Menschen haben mit diesen Produkten am
Arbeitsplatz zu tun. Sie werden dort von ihrem Arbeitgeber über die
Gefahren aufgeklärt und erfahren, welche Schutzmaßnahmen erforderlich
sind. "Im täglichen Leben begegnen uns Gefahrstoffe, ohne dass wir
uns Gedanken über deren Schädlichkeit machen", so der Experte. Der
Felgenreiniger für das Auto ist ein Beispiel: "Bei der Verwendung im
gewerblichen Bereich ist das Tragen von Schutzbrille und
Schutzhandschuhen vorgeschrieben. Wer aber trägt zu Hause beim
Reinigen der Autofelgen entsprechende Schutzkleidung? Dabei wäre das
geraten", sagt Bruckhaus.
Weitere Informationen über das TÜV Rheinland
Online-Gefahrstoffmanagement-System für Unternehmen:
www.tuv.com/togs; Beratung und Information für Verbraucher bei
Vergiftungen: www.gizbonn.de.
Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Jörg Meyer zu Altenschildesche, Presse, Tel.: 0221/806-2255
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