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Jeder Fünfte musste schon einmal einen Urlaub stornieren: Wann die Reiserücktritt- und -abbruchversicherung greift (BILD)

Geschrieben am 03-06-2013

Saarbrücken (ots) -

Wochenlange Vorfreude umsonst: Jeder fünfte deutsche Urlauber
musste eine gebuchte Reise schon einmal absagen, wie eine
repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt ergab. (1)
Gut, wenn neben der erhofften Erholung nicht auch noch Geld verloren
geht. Deutschlands führender Online-Versicherer erklärt, in welchen
Fällen die Reiserücktritt- und -abbruchversicherung hilft und welche
Versicherung noch ins Gepäck gehört.

Die Vorfreude auf eine Auszeit vom Alltag lässt keinen Platz für
Pessimismus. Jedoch mussten 20 Prozent der deutschen Urlauber eine
gebuchte Reise schon einmal stornieren. Das ergab eine aktuelle
forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt. Eine Krankheit oder ein
Unfall machten den Betroffenen dabei am häufigsten einen Strich durch
die Reisepläne: Für 69 Prozent waren sie der Grund für die
Stornierung. Berufliche Verpflichtungen hielten jeden Sechsten (17
Prozent) davon ab, in den Urlaub zu starten. (2) Sabine
Kreutzer-Martin, Versicherungsexpertin von CosmosDirekt, beantwortet
die wichtigsten Fragen zur Reiseversicherung:

Warum ist eine Reiserücktritt- und -abbruchversicherung wichtig?

"Je nach dem, wie lange vor Reiseantritt eine Stornierung
erfolgt, fallen die Kosten unterschiedlich hoch aus. Innerhalb von
ein bis zwei Wochen vor Antritt fallen zum Beispiel bei Flugreisen
circa 50 Prozent des Reisepreises an. Wird der Urlaub erst am
Reisetag storniert oder muss die laufende Reise abgebrochen werden,
wird meistens nichts erstattet."

Wann werden die Kosten bei Reiserücktritt erstattet?

"Viele Ereignisse können dazu führen, dass eine bereits gebuchte
Reise storniert werden muss. Die Stornierungskosten werden von der
Reiserücktritt- und -abbruchversicherung zum Beispiel bei einer
schweren Unfallverletzung, einer unerwarteten schweren Erkrankung,
einer Schwangerschaft oder Impfunverträglichkeit erstattet. Dies gilt
für alle Versicherten und ihnen nahestehenden Personen. Ebenso werden
die Kosten bei einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch
den Arbeitgeber oder einem Arbeitsplatzwechsel erstattet. Aber auch,
falls kurz vor Reisebeginn ein unvorhergesehenes Ereignis wie zum
Beispiel ein Brand in der eigenen Wohnung große Schäden anrichtet,
springt die Versicherung ein."

Wann werden die Kosten bei Reiseabbruch erstattet?

"Wer sich im Urlaub bei einem Unfall schwer verletzt oder
unerwartet schwer erkrankt, erhält von der Versicherung die Kosten
zurück, die beim unvorhergesehenen Reiseabbruch entstehen. Dies
können zum Beispiel Kosten für die außerplanmäßige Beendigung der
Reise, die Verlängerung des Aufenthalts oder nicht genutzte
Reiseleistungen sein.

Voraussichtlich 1.128 Euro pro Person werden die Deutschen laut
Umfrage durchschnittlich für den Urlaub in 2013 ausgeben. Gerade bei
hochwertigen und lange im Voraus gebuchten Reisen sollte man sich mit
einer Reiserücktritt- und -abbruchpolice für alle Eventualitäten
absichern."

Gründe für eine Urlaubsstornierung: (3)

- Unfall oder Krankheit: 69 Prozent
- Berufliche Verpflichtungen: 17 Prozent
- Todesfall: 9 Prozent
- Naturkatastrophe im Urlaubsgebiet: 3 Prozent
- Schwangerschaft: 3 Prozent
- Politische Unruhen im Urlaubsgebiet: 2 Prozent
- Fehlendes Geld: 2 Prozent
- Schlechtes Wetter: 2 Prozent
- Trennung vom Partner: 1 Prozent

Warum gehört auch eine Reisekrankenversicherung unbedingt ins
Gepäck?

"Wer im Ausland zum Arzt muss, kann sich nicht wie zu Hause auf
seine Krankenversicherung verlassen. Für die meisten Länder, darunter
beliebte Reiseziele wie die USA, Ägypten und Thailand, besteht kein
Anspruch auf eine Kostenübernahme der medizinischen Versorgung durch
die Krankenkasse. Der Rücktransport von kranken Urlaubern wird von
den Kassen grundsätzlich nicht gezahlt. Und dieser kann sehr teuer
werden, ein Rücktransport zum Beispiel von den USA oder Kanada aus
kostet circa 60.000 Euro. Deshalb gehört auch eine
Reisekrankenversicherung unbedingt ins Gepäck. Wichtig: Manche
Versicherungen zahlen nur medizinisch notwendige Rücktransporte.
Medizinisch sinnvoll kann ein Krankenrücktransport aber schon früher
sein."

(1) Repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt, März
2013. Bundesweit wurden 1.001 Personen befragt, die in diesem Jahr
verreisen wollen.
(2) Befragte, die schon einmal einen bereits gebuchten Urlaub
absagen mussten; Prozentsumme größer 100, da Mehrfachnennungen
möglich
(3) Befragte, die schon einmal einen bereits gebuchten Urlaub
absagen mussten; Prozentsumme größer 100, da Mehrfachnennungen
möglich

Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe:
http://www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-urlaubsstornierung

Über CosmosDirekt

CosmosDirekt ist DIE Versicherung. Mit einfachen und flexiblen
Online-Angeboten und kompetenter persönlicher Beratung rund um die
Uhr setzt das Unternehmen neue Maßstäbe in der Versicherungsbranche.
Zum Angebot zählen private Absicherung, Vorsorge und Geldanlage. Mehr
als 1,6 Millionen Kunden vertrauen auf Deutschlands führenden
Online-Versicherer. CosmosDirekt gehört zur Generali Deutschland
Gruppe. Zusätzliche Informationen gibt es im Internet unter
www.cosmosdirekt.de.



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Leiter Unternehmenskommunikation
Telefon: 0681 966-7100
Telefax: 0681 966-6662
E-Mail: stefan.goebel@cosmosdirekt.de

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Unternehmenskommunikation
Telefon: 0681 966-7560
Telefax: 0681 966-6662
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