Vergleich: Ehegattensplitting vs. Familiensplitting
Geschrieben am 07-06-2013 |
Neustadt a. d. W. (ots) - Steuervorteile für Familien, das gibt es
in Deutschland mit dem Ehegattensplitting und in Frankreich mit dem
Familiensplitting. Wie funktionieren beide Verfahren? Wo ist für
Familien mehr drin? Wir machen den deutsch-französischen
Splittingvergleich anhand einer anschaulichen Infografik.
Angela Merkel plant mehr Kindergeld und einen höheren
Kinderfreibetrag. Damit will sie Familien in Deutschland besser
unterstützen. Viele Vertreter aus Politik und Öffentlichkeit sind der
Meinung, dass das deutsche Steuersystem grundsätzlich nicht
familientauglich ist. Das Ehegattensplitting zum Beispiel bringe
keine besonderen Vorteile für Familien mit Kindern. Mehr
Steuerersparnis für Familien mit (vielen) Kindern würde dagegen das
Familiensplitting bedeuten, deshalb sei die Geburtenzahl beim
französischen Nachbarn höher als in Deutschland.
Wir haben uns das einmal genauer angeschaut: Durch unsere
anschauliche Infografik führen uns einerseits Anke und Eberhard sowie
Natalie und Pierre. Die einen wohnen in Neu-Ulm, sind verheiratet,
haben zwei Kinder und verdienen gemeinsam 45.000 Euro im Jahr. Die
anderen leben in Metz, haben ebenfalls zwei Kinder und verdienen auch
45.000 Euro im Jahr.
Welche Steuervorteile unsere beiden Paare derzeit jeweils haben,
wie sie von staatlicher Seite bei der Kindererziehung unterstützt
werden und wie die Situation jeweils für Alleinerziehende oder
unverheiratete Paare aussieht, das zeigen wir Ihnen in unserer
Infografik Vergleich Ehegattensplitting vs. Familiensplitting. Wie
sich die steuerliche Situation für deutsche Paare gestaltet, wenn die
Bundesregierung Kindergeld und Kinderfreibeträge tatsächlich wie
geplant anhebt? Auch darauf geben wir Antwort.
Über die VLH
Der größte Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands, die VLH, ist einer
der wenigen Lohnsteuerhilfevereine, die bundesweit vertreten sind. In
mehr als 2.800 Beratungsstellen beraten wir knapp 800.000 Mitglieder
- für sie nehmen wir uns Zeit und sprechen ihre Sprache. Außerdem
sorgen wir für nachhaltige Beratungsqualität: 1.200 der
VLH-Beratungsstellen sind nach DIN 77700 zertifiziert, das sind mehr
Zertifizierungen als bei allen anderen Lohnsteuerhilfevereinen
zusammen. Für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner erstellen wir im
Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG
Einkommensteuererklärungen. Weitere Informationen erhalten Sie im
Internet unter www.vlh.de oder unter unserer kostenfreien Rufnummer
0800 1817616.
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Pressekontakt:
Bernhard Lauscher, Steuerberater
Fritz-Voigt-Straße 13
67433 Neustadt a. d. Weinstraße
Tel.: 06321 49010
Fax: 06321 490149
E-Mail: presse@vlh.de
Web: http://www.vlh.de/presse.html
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