DGAP-Adhoc: VOLKSWAGEN AG: VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT beschließt erneute Begebung einer Pflicht-Wandelanleihe in Ergänzung zur Pflicht-Wandelanleihe vom November 2012
Geschrieben am 11-06-2013 |
VOLKSWAGEN AG / Schlagwort(e): Anleihe
11.06.2013 18:59
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT beschließt erneute Begebung einer Pflicht-
Wandelanleihe in Ergänzung zur Pflicht-Wandelanleihe vom November 2012
Die Volkswagen Aktiengesellschaft hat heute die erneute Begebung einer
Pflicht-Wandelanleihe beschlossen. Diese neue Pflicht-Wandelanleihe
entspricht in ihren Ausstattungsmerkmalen der am 9. November 2012
begebenen Pflicht-Wandelanleihe mit einem Kupon von 5,5% sowie einer
Laufzeit bis zum 9. November 2015 und wird zum Ausgabepreis von 105,64%
des Nennbetrages begeben. Der Gesamtnennbetrag der neuen Pflicht-Wandel-
anleihe beläuft sich auf bis zu 1,2 Milliarden Euro.
Mit dieser Maßnahme nutzt die Gesellschaft das von internationalen
Investoren zum Ausdruck gebrachte starke Interesse an der Zeichnung
einer neuen Pflicht-Wandelanleihe. Dadurch sollen die Kapitalausstattung
gestärkt und weiteres Wachstum finanziert werden - auch im Bereich der
Finanzdienstleistungen - unter Beibehaltung der vorteilhaften
Liquiditätsposition und des im Wettbewerbsvergleich positiven Ratings.
Die neue Pflicht-Wandelanleihe mit einer Stückelung von 100.000 Euro
wird durch die Volkswagen International Finance N.V. begeben und ist mit
einer nachrangigen Garantie der Volkswagen Aktiengesellschaft unterlegt.
Das Bezugsrecht bestehender Aktionäre wurde ausgeschlossen. Die neue
Pflicht-Wandelanleihe wird zunächst unter einer vorläufigen ISIN begeben
und nach einer Frist von 40 Tagen mit der bestehenden Pflicht-Wandelan-
leihe der Emittentin von November 2012 unter der ISIN DE000A1HCC83 zu
einer einheitlichen Emission zusammengefasst. Die Tilgung erfolgt bei
Fälligkeit durch Wandlung der Rückzahlungsansprüche der Inhaber der
Pflicht-Wandelanleihe in neue auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien
ohne Nennwert unter teilweiser Nutzung des bestehenden bedingten
Kapitals der Volkswagen Aktiengesellschaft.
Die Gesellschaft wird das endgültige Emissionsvolumen unmittelbar vor
Begebung der Pflicht-Wandelanleihe, voraussichtlich vor Xetra-Handels-
beginn in Frankfurt am 12. Juni 2013 festlegen.
Als Bookrunner hat J.P. Morgan der Gesellschaft garantiert,
Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 500 Millionen Euro zum
Ausgabepreis zu übernehmen. Zusätzlich hat Qatar Holding LLC
gegenüber J.P. Morgan eine bindende Order abgegeben, im Rahmen der
Platzierung Schuldverschreibungen zum Ausgabepreis zu zeichnen.
J.P. Morgan als Bookrunner für das gesamte Emissionsvolumen nimmt ab
sofort Zeichnungsangebote für die neue Pflicht-Wandelanleihe entgegen.
Die Pflicht-Wandelanleihe wird ausschließlich an institutionelle
Investoren in Deutschland und anderen Ländern im Rahmen internationaler
Privatplatzierungen und nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika
angeboten.
Die Zeichner der neuen Pflicht-Wandelanleihe zahlen ferner aufgelaufene
Zinsen für den Zeitraum ab dem Zinslaufbeginn, dem 9. Juni 2013 (ein-
schließlich) bis zum Valutatag der neuen Pflicht-Wandelanleihe (aus-
schließlich).
Wolfsburg, den 11. Juni 2013
VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT - Der Vorstand
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: VOLKSWAGEN AG
Brieffach 1849
38436 Wolfsburg
Deutschland
Telefon: +49 (0)5361 9 - 49840
Fax: +49 (0)5361 9 - 30411
E-Mail: christine.ritz@volkswagen.de
Internet: www.volkswagenag.com/ir
ISIN: DE0007664039, DE0007664005
WKN: 766403, 766400
Indizes: DAX, Euro Stoxx 50
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime
Standard), Hamburg, Hannover, München, Stuttgart; Terminbörse
EUREX; London, Luxemburg, SIX
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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