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Fortschritte im Jugendschutz auch ohne Novelle / Fünfter Bericht der KJM zum Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien

Geschrieben am 14-06-2013

München (ots) - Auch ohne Novelle des
Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) hat es in den letzten zwei
Jahren wichtige Fortschritte im Jugendmedienschutz gegeben. Das geht
aus dem heute veröffentlichten Fünften Bericht der Kommission für
Jugendmedienschutz (KJM) hervor, der den Zeitraum von März 2011 bis
Februar 2013 umfasst. "Die KJM hat trotz Scheitern der Novelle die
Chance genutzt, das erfolgreiche System der 'regulierten
Selbstregulierung' weiter zu stärken. Es bleibt nun abzuwarten, wie
die Novelle des JMStV, die im Herbst diesen Jahres vorliegen soll,
auch neue Anregungen aufnimmt", so KJM-Vorsitzender Siegfried
Schneider im Vorwort des Berichtes.

Im Rahmen ihrer zehnjährigen Aufsichtstätigkeit hat die KJM fünf
ausführliche Berichte veröffentlicht, die nicht nur ihre Arbeit
dokumentieren, sondern auch die Fortschritte im Jugendmedienschutz.
Zu den wichtigsten Aussagen aus dem Fünften KJM-Bericht gehören:

- Anerkennung der Jugendschutzprogramme als wesentlicher
Fortschritt

Nachdem die Novellierung des JMStV Ende 2010 gescheitert ist, hat
die KJM im Dialog mit allen Beteiligten einige Punkte, die im
Novellierungsprozess diskutiert wurden, bereits in die Praxis
umgesetzt. So hat die Anerkennung der beiden Jugendschutzprogramme
von JusProg und der Deutschen Telekom im Februar 2012 die Etablierung
eines freiwilligen Kennzeichnungssystems in den Telemedien bzw. für
Internetinhalte ermöglicht. Im Berichtszeitraum führte die KJM immer
wieder Gespräche, in denen die Erweiterung der Jugendschutzprogramme
auf mobile Plattformen und die Förderung ihrer Verbreitung im Fokus
standen. Denn Jugendschutzprogramme funktionieren nur, wenn Eltern
sie auf den Geräten, die ihre Kinder für das Surfen im Web nutzen,
auch installieren.

- Anforderungen an einen zeitgemäßen Jugendschutz

Mit der Anerkennung der beiden Jugendschutzprogramme sind
wesentliche Schritte für einen zeitgemäßen Jugendschutz im Internet
getan worden. Nun sollten nach Einschätzung der KJM in dem für Herbst
2013 geplanten neuen Entwurf des JMStV auch folgende Überlegungen
berücksichtigt werden: Bei der freiwilligen Alterskennzeichnung von
Telemedien-Inhalten wäre eine Unterscheidung in nur zwei Stufen (ab
14 und ab 18 Jahren) für die Bewertung von Telemedien sicher leichter
umzusetzen als die geplante Differen-zierung in fünf Altersstufen.
Außerdem sollten die freiwilligen Alterskennzeichnungen für die
Anbieter rechtssicher ausgestaltet werden, indem die Bewertungen nach
einer Überprüfung durch die KJM auch von den laut Jugendschutzgesetz
zuständigen Aufsichtsinstitutionen für den Offline-Bereich übernommen
werden.

- Internationale Jugendschutzstandards wichtiger denn je

Ein zeitgemäßer Jugendschutz muss Konsequenzen aus der Entwicklung
des Internets ziehen. Das Web 2.0 (Stichwort: soziale Netzwerke) und
mobile Plattformen verzeichnen hohe Wachstumsraten. Es gibt einen
Konzentrationsprozess auf wenige globale Player wie Google, Facebook
oder Amazon. Noch dazu verstärkt das Wachstum internetfähiger Geräte
wie Smartphones, Tablets oder Spielekonsolen etc. die mobile
Distribution jugendschutzrelevanter Inhalte über das Internet. Diese
Entwicklungen verdeutlichen, dass internationale
Jugendschutzstandards wichtiger denn je sind. Die Fokussierung auf
relevante Angebote der "Global Player" hat die KJM im Rahmen eines
intensivierten Dialogs bereits vorangetrieben. Selbstverpflichtungen
großer internationaler Medienunternehmen könnten nun der zweite
Schritt sein. Internationale Klassifizierungsstandards zu verhandeln,
ist ein Ziel, das den Jugendschutz im Blick hat, ohne Verbote
auszusprechen.

- Anzahl der Verstöße im privaten Rundfunk gestiegen

Im Berichtszeitraum befasste sich die KJM mit rund 150
Aufsichtsfällen aus dem Rundfunk, mehr als 90 davon stufte die KJM -
meist wegen Entwicklungsbeeinträchtigung - als Verstoß gegen die
Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags ein. An der Spitze
standen dabei zahlenmäßig die Scripted-Reality-Formate, gefolgt von
Werbespots, Spielfilmen und Serien. In der Prüftätigkeit der KJM im
Bereich Telemedien (mehr als 1.000 Fälle einschließlich
Indizierungsanträgen und Stellungnahmen) liegt der Schwerpunkt nach
wie vor auf pornografischen Angeboten.

Der Fünfte Bericht der KJM ist online unter www.kjm-online.de
abzurufen. Die gedruckte Version kann per Mail kostenfrei unter
stabsstelle@kjm-online.de angefordert werden.



Pressekontakt:
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin der
KJM-Stabsstelle, Verena Weigand, Tel. 089/63808-262 oder E-Mail
stabsstelle@kjm-online.de.


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