Studienplatzklage: Wie Abiturienten trotz Abi-Note und NC ihren Wunsch-Studienplatz bekommen können | Erster Fristablauf am 15. Juli
Geschrieben am 18-06-2013 |
Hamburg/Frankfurt/Düsseldorf/München (ots) - Am 15. Juli ist es
wieder soweit. Die Studienplatz-Bewerbungsfristen enden. Viele
Abiturienten wissen bereits jetzt, dass Sie einen der begehrten
Studienplätze in Medizin, Zahnmedin und Psychologie nicht erhalten
werden. Denn von Jahr zu Jahr steigen Numerus clausus (NC) und
Wartezeit immer weiter an.
Seit 40 Jahren klagen sich abgelehnte Studienplatzbewerber
erfolgreich in ihr Wunschfach ein. Jedoch hat sich das Verfahren in
den letzten Jahren geändert. Insbesondere frühe Fristen für die
ersten Schritte der Studienplatzklage führen dazu, dass viele
Abiturienten sich erst zu spät auf den Weg zum Anwalt machen. Geklagt
wird nämlich nicht - wie viele denken - gegen den Ablehnungsbescheid,
sondern auf "versteckte" Studienplätze. Für zahlreiche Hochschulen
laufen diese Fristen dann gleichzeitig mit der "normalen"
Bewerbungsfrist, also bereits am 15. Juli ab.
Nur wer also rechtzeitig bis 15. Juli die ersten Schritte seiner
Einklage plant, hat im Studienplatz-Wettlauf des Wintersemesters
2013/14 seine Klagechancen optimal genutzt.
"In mehreren tausend Verfahren in den vergangenen Jahren habe ich
für meine Mandanten - je nach Studienfach und Anzahl der verklagten
Hochschulen - eine Vielzahl von Studienplätzen erfolgreich
eingeklagt", sagt Rechtsanwalt Naumann zu Grünberg.
Die eingeklagten Studienplätze werden dann nur zwischen den
erfolgreichen Studienplatzklägern vergeben - in den meisten Fällen
spielt die Abiturnote dann sogar gar keine Rolle mehr. "Insbesondere
in Medizin, Zahnmedizin und Psychologie stellt die Studienplatzklage
eine zusätzliche Chance dar, um nicht jahrelang warten zu müssen",
sagt Rechtsanwalt Naumann zu Grünberg.
Kostenfreie Info-Blätter und weitere Informationen zu Chancen,
Kosten und Dauer einer Studienplatzklage sind auf der Internet-Seite
www.uni-recht.de abrufbar.
Naumann zu Grünberg - Rechtsanwälte | Fachanwälte ist
Schwerpunktkanzlei für Hochschul-, Prüfungs- und Berufsrecht mit
Erfahrung in über 8.000 Studienplatzklagen, insbesondere in Medizin
und Zahnmedizin. Die Kanzlei vertritt Abiturienten und deren Eltern
bundesweit aus allen Teilen Deutschlands. Über Rechtsanwalt Dirk
Naumann zu Grünberg ist als bekannten Studienplatzklage-Anwalt
bereits in den Tagesthemen sowie in Focus, Spiegel, Berliner
Morgenpost, Kölner Express und zahlreichen anderen Medien berichtet
worden.
Pressekontakt:
Dennis Hillemann, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Naumann zu Grünberg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Schwerpunktkanzlei für Hochschul, Prüfungs- und Berufsrecht
Innocentiastrasse 23
20144 Hamburg
Telefon (040) 413 087 50
Telefax (040) 413 08751
eMail: info@uni-recht.de
Internet www.uni-recht.de
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