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DGAP-Adhoc: WCM AG - Vergleich mit Anfechtungsklägern durch Beschluß festgestellt

Geschrieben am 24-06-2013

WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG / Schlagwort(e): Vergleich

24.06.2013 11:10

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

WCM AG - Vergleich mit Anfechtungsklägern durch Beschluß festgestellt

WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG ('WCM')
Frankfurt am Main

WKN 780 100
ISIN DE 000 780 100 3

Die Hauptversammlung der WCM hat am 29. Januar 2013 u.a. die Schaffung
eines genehmigten Kapitals in Höhe von EUR 144 Mio. sowie eine
Kapitalherabsetzung im Verhältnis von 20:1 beschlossen. Dagegen sind
Anfechtungsklagen erhoben worden. Der Vergleich mit den Klägern ist vom
Landgericht Frankfurt am Main durch Beschluß vom 21. Juni 2013 gemäß § 278
Abs. 6 ZPO festgestellt worden. Der Verhandlungstermin vom 2. Juli 2013 ist
aufgehoben worden.. Die Veröffentlichung des Vergleichs im Bundesanzeiger
und in der 'Börsenzeitung' ist veranlaßt.

Durch diesen Vergleich steht der Eintragung der beschlossenen
Kapitalmaßnahmen nichts mehr im Wege.

Frankfurt am Main, den 24. Juni 2013

Der Vorstand

WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG
Friedrich-Ebert-Anlage 36
60325 Frankfurt am Main
Tel. 069/244 333 187
Telefax: 03212/4243 773
Email: info@wcm.de


---------------------------------------------------------------------------

Sprache: Deutsch
Unternehmen: WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG
Friedrich-Ebert-Anlage 36
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefon: +49 (0)69 244 333 199
Fax: +49 (0)3212/4243 773
E-Mail: info@wcm.de
Internet: www.wcm.de
ISIN: DE0007801003
WKN: 780100
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (General
Standard), Hamburg, Stuttgart; Freiverkehr in München

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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