TÜV Rheinland: Drogenkonsum im Berufsalltag vorbeugen / Anti-Drogen-Tag 26. Juni: Suchtmittel am Arbeitsplatz / Tipps zur Prävention in Unternehmen
Geschrieben am 25-06-2013 |
Köln (ots) - Bei der Vorstellung des Drogen- und Suchtberichts
2013 plädierte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Mechthild
Dyckmans für eine gezielte Suchtprävention am Arbeitsplatz. Aus gutem
Grund: Zu den Folgen von Drogenkonsum gehören die Gefährdung der
Arbeitssicherheit, vermehrte Fehlzeiten und verringerte
Leistungsfähigkeit. Werner Lüth, Experte für Arbeitssicherheit bei
TÜV Rheinland: "Bestimmte belastende Arbeitsbedingungen können
Drogenmissbrauch begünstigen. Beispiele sind hoher Leistungsdruck,
ein schlechtes Betriebsklima oder Arbeitszeiten, die für den
Schlafrhythmus ungünstig sind."
Neben Alkohol und illegalen Drogen ist auch der Missbrauch von
Medikamenten ein verbreitetes Problem: Betroffen sind zirka 1,5
Millionen Menschen in Deutschland. "Viele Medikamente, die abhängig
machen können, sind mit Blick auf die Arbeitssicherheit als besonders
kritisch anzusehen. Zu nennen sind hier unter anderem Schmerz- und
Beruhigungsmittel", mahnt Anja Krüger, Ärztin im Nachsorgemanagement
für Psychiatrie und Psychosomatik bei TÜV Rheinland. Sie können zu
Konzentrationsstörungen, verlangsamten Reaktionen und unsicheren
Bewegungen führen. Leistungssteigernde Mittel wie Amphetamine oder
Kokain unterdrücken Schmerzen, Hunger, Durst und Müdigkeit.
Arbeitssicherheitsexperte Lüth rät Unternehmen zu einem klaren
Statement gegen Drogen im Betriebsalltag. Im Rahmen des betrieblichen
Gesundheitsmanagements sind Schulungsmaßnahmen für Führungskräfte,
Informationen und Unterweisungen für Mitarbeiter, Beratungsgespräche
oder Gesundheitszirkel mögliche Maßnahmen. Kollegen und Vorgesetzte
sollten Betroffene persönlich ansprechen und ihnen mitteilen, wie sie
die Situation wahrnehmen. Für Führungskräfte und Arbeitgeber reichen
die Pflichten weiter: "Sie müssen entscheiden, ob der Mitarbeiter
seine Aufgaben ohne Gefahr für sich oder andere ausführen kann. Ist
dies nicht der Fall, muss er seine Tätigkeit sofort einstellen. Bei
der Beurteilung sollte der Betriebsarzt oder eine andere geeignete
Person hinzugezogen werden. Verbietet der Arbeitgeber das
Weiterarbeiten, muss er für die Sicherheit des Mitarbeiters auf dem
Heimweg sorgen oder eine Betreuung organisieren", so Lüth.
Pressekontakt:
Kontakt für Journalisten: Jörg Meyer zu Altenschildesche, Telefon:
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