Landgericht verbietet Oliver Schulz falsche Behauptungen / Aussagen über angebliche Verluste bei IT-Fonds sind falsch
Geschrieben am 26-06-2013 |
Berlin (ots) - Das Landgericht Berlin hat am 20. Juni 2013 eine
einstweilige Verfügung gegen die CSK Management GmbH, vertreten durch
ihren Geschäftsführer Oliver Schulz, sowie gegen Oliver Schulz
persönlich erlassen (27 O 340/13). Die Geschäftsführung der
InfraTrust-Fonds (IT) 2, 5 und 9 hatte diese einstweilige Verfügung
im Zusammenhang mit der in weiten Teilen unwahren Darstellung von
Oliver Schulz innerhalb der von ihm initiierten "Sworn hilft
Anlegern"-Kampagne beantragt. Nun verbot das Gericht Oliver Schulz
zentrale wahrheitswidrige Aussagen die Fonds IT2, IT5 und ITP9
betreffend zu wiederholen. Bei Zuwiderhandlung drohen Oliver Schulz
ein Ordnungsgeld von bis zu 50.000,00 Euro oder ersatzweise eine
Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.
Der ehemalige Geschäftsführer der Berlin Atlantic Capital (BAC)
Gruppe, der wegen Unregelmäßigkeiten im Dezember 2010 entlassen
worden war und sich seitdem mit der von ihm geführten Sworn Gruppe um
eine "feindliche Übernahme" der IT-Fonds bemüht, hatte in einer
E-Mail vom 30. Mai 2013 an diverse Marktteilnehmer sowie auf der
Website "Sworn hilft Anlegern" behauptet, dass den Fonds IT2, IT5 und
ITP9 angeblich seit dem 1. Januar 2013 weitere hohe Verluste
zugeschrieben worden wären und diese nur noch über 25% der Substanz
verfügten. Tatsächlich ist das nicht der Fall. Im Gegenteil: Der
Geschäftsleitung der IT-Fonds ist es gelungen, weitere
Verlustzuweisungen der Fonds zu beenden und die Kapitalkonten bei der
CIG LLC zugunsten der Fonds festzuschreiben. Darüber hinaus hat sich
die CIG Wireless verpflichtet, den Fonds ca. $1,3 Mio. an Barkapital
zuzuführen. Zudem müssen zur Substanz weitere Vermögenswerte
hinzugerechnet werden.
Das Gericht stellte nun richtigerweise fest, dass die Behauptungen
Oliver Schulz' und Sworns nachweislich falsch sind und untersagte
daher eine Wiederholung oder gar weitere Verwendung dieser falschen
Aussagen. Dementsprechend muss dieser Beitrag auch von der Website
"Sworn hilft Anlegern" gelöscht werden.
"Die Entscheidung des Gerichtes verdeutlicht erneut, dass
Oliver Schulz gezielt Falschbehauptungen verbreitet und somit
schädigend agiert", sagt Stephan Brückl, Geschäftsführer der
InfraTrust Fonds. "Mit wahrheitswidrigen Behauptungen sollen
Vertriebe und Anleger verunsichert und dazu veranlasst werden, Herrn
Schulz und seine Sworn Gruppe zu unterstützen. Ein weiterer
verzweifelter Versuch, die feindliche Übernahme doch noch zu
bewerkstelligen und damit das offenkundig erfolglose Geschäft der
Sworn Gruppe anzukurbeln. Dafür hat das Gericht nun eine klare
Antwort gefunden."
Pressekontakt:
NAÏMA Strategic Legal Services GmbH
- Uwe Wolff -
Chausseestrasse 5
10115 Berlin
Phone: 030-2404 8290
Email: uwe.wolff@naima-media.de
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