Fluthilfe auch für vereinseigene Sportstätten möglich / Organisierter Sport dankt Bundestag für Aufnahme ins Aufbauhilfegesetz
Geschrieben am 28-06-2013 |
Frankfurt/Main (ots) - Der DOSB hat dem Deutschen Bundestag dafür
gedankt, dass er vereinseigene Sportstätten ins Aufbauhilfegesetz
aufgenommen hat. Dieses wurde zur Fluthilfe am heutigen Freitag
einstimmig verabschiedet. "Der organisierte Sport begrüßt es sehr,
dass vereinseigene Sportstätten in das Gesetz aufgenommen worden
sind", sagte DOSB-Generaldirektor Michael Vesper in Berlin.
In der ursprünglichen Fassung hätte sich die Aufbauhilfe nur auf
öffentliche Stellen und an Unternehmen im Sinne des Arbeits- und/oder
Umsatzsteuerrechts bezogen. Durch die Einfügung der Worte "sowie für
andere Einrichtungen" nach dem Wort "Unternehmen" in § 2, Abs. 2,
Satz 1, Nr. 1 sei "quasi in letzter Minute" im parlamentarischen
Verfahren klargestellt worden, dass auch andere private oder
öffentliche Einrichtungen, und zwar insbesondere auch Vereine, zum
Adressatenkreis der Regelung gehören, erklärte Michael Vesper: "Mit
anderen Worten: Nicht nur kommunale, sondern auch vereinseigene
Sportstätten sind von der Aufbauhilfe erfasst."
Der organisierte Sport hatte sich für diese Regelung stark
gemacht. Das Gesetz kann in Kraft treten, wenn auch der Bundesrat in
seiner Sitzung am 5. Juli 2013 zustimmt.
Von Flutschäden betroffen sind Sportvereine in mindestens acht
Bundesländern. Derzeit läuft in den Landessportbünden eine
Bestandsaufnahme.
Der DOSB hatte bereits am 8. Juni einen eigenen Hilfsfond für
hochwassergeschädigte Sportvereine beschlossen, in den die Stiftung
Deutscher Sport des DOSB 100.000 Euro Soforthilfe einzahlte. Darüber
hinaus riefen DOSB und die Konferenz der Spitzenverbände die
Sportorganisationen auf, ebenfalls in den Hilfsfond einzuzahlen.
Zahlreiche Landessportbünde haben bereits ihre Unterstützung
zugesagt. Auch nicht betroffene Vereine oder andere
Sportorganisationen können spenden. Wer in den Hilfsfond einzahlen
möchte, kann dies mit folgender Bankverbindung tun:
Stiftung Deutscher Sport
Kontonummer: 00 96 18 26 00
Bankleitzahl: 500 800 00
IBAN: DE 17 500 800 0000 961 826 00
Das Bundesministerium der Finanzen unterstützt die schnelle und
unbürokratische Abwicklung der Soforthilfe durch eine Vereinfachung
des Spendennachweises. So genügt für den steuerlichen Nachweis der
Zuwendungen der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des
Kreditinstituts.
Über den DOSB
Der DOSB ist das Dach des deutschen Sports und vereint 98
Mitgliedsorganisationen mit mehr als 91.000 Vereinen und 27,8
Millionen Mitgliedschaften.
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