Presseinformation der AOK Nordost zum gestrigen Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen zur Korrektur des Berechnungsfehlers im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich
Geschrieben am 05-07-2013 |
Potsdam (ots) - Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat
der Klage der AOK Nordost in dem Musterverfahren zur Korrektur des
Berechnungsfehlers im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich
(MRSA) für das Ausgleichsjahr 2013 stattgegeben. Als größte regionale
Versorgerkasse in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern
begrüßt die AOK Nordost dieses richtungsweisende Urteil.
Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende der AOK Nordost, Frank
Michalak: "Das Urteil ist ein positives Signal - jetzt werden die
Finanzmittel endlich stärker den alten und schwer kranken Menschen zu
Gute kommen. Denn dort werden sie dringend benötigt. Die Erkenntnis,
dass für Ältere zu wenig und für Jüngere zu viel Geld aus dem
Gesundheitsfonds fließt, ist nicht neu. Diese Korrektur war daher
längst überfällig. Auch im Kassenwettbewerb ist eine gerechte
Verteilung der Gelder aus dem Gesundheitsfonds die Grundvoraussetzung
für den Erhalt eines solidarischen Krankenversicherungssystems. Wir
erwarten nun, dass im Sinne unserer Versicherten gehandelt und das
Urteil umgehend umgesetzt wird. Weitere langfristige rechtliche
Auseinandersetzungen würden zu Lasten der Älteren und Kranken gehen."
Der Berechnungsfehler, durch den systematisch zu wenig Geld für
alte und schwerkranke Menschen zur Verfügung gestellt wird, besteht
schon seit Einführung des MRSA 2009. Allein für die AOK Nordost hat
er seitdem eine jährliche Minderfinanzierung von
Versorgungsaufwendungen in zweistelliger Millionenhöhe verursacht.
Während die begünstigten Krankenkassen mit vielen jungen und gesunden
Versicherten auf der einen Seite Prämien ausschütten können, fehlt
dieses Geld auf der anderen Seite für die Betreuung und Versorgung
alter und schwerkranker Versicherter. Denn gerade in ihrer letzten
Lebensphase müssen Schwerstkranke besonders intensiv versorgt werden.
Die notwendige Korrektur wird laut Urteil des LSG
Nordrhein-Westfalen jetzt lediglich für das Jahr 2013 vorgenommen
werden. Die AOK Nordost bewertet das Urteil daher nur als einen
Teilerfolg auf dem Weg hin zu einer gerechteren Verteilung der Gelder
und weg von dem verzerrten Wettbewerb, in dem Junge und Gesunde auf
Kosten der Zuweisungen für Alte und Schwerkranke überfinanziert
werden.
Der wissenschaftliche Beirat des Bundesversicherungsamtes (BVA),
das für den Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen zuständig ist,
hatte in einem von der schwarzgelben Bundesregierung beauftragten
Gutachten diesen Berechnungsfehler und dessen Beseitigung wiederholt
angemahnt. Da das BVA entgegen seinen ursprünglichen Intentionen den
Berechnungsfehler dann doch nicht korrigierte, legten mehrere
Krankenkassen verschiedener Kassenarten (AOK, BKK, Ersatzkassen,
Knappschaft) Klage gegen den RSA der Jahre 2011 bis 2013 ein. Die
Klagen der Kassen, die sich auf die Jahre 2012 und 2011 bezogen, sind
abgewiesen worden. Das Gericht führt als Begründung für die
Ablehnungen den späten Veröffentlichungstermin des Gutachtens an, in
dem die Beseitigung des Fehlers erstmals offiziell angemahnt wurde -
das war der 26. September 2011. Fakt ist jedoch: Das BVA hat bereits
eingeräumt, dass sowohl ihm als auch der Arbeitsebene im
Bundesgesundheitsministerium der Bericht bereits im Juni 2011 vorlag.
Dieser Zeitverzug ist nicht nachvollziehbar und darf nicht zu Lasten
der Versicherten gehen.
Hintergrundinformationen zum Sachverhalt
Geklagt haben mehrere Krankenkassen verschiedener Kassenarten
(AOK, BKK, Ersatzkassen, Knappschaft), die zusammen etwa 26 Mio.
Mitglieder und damit die Hälfte aller gesetzlich versicherten
Mitglieder in Deutschland vertreten. Die Klagen der Kassen richten
sich gegen den RSA der Jahre 2011-2013. Die Krankenkassen erhalten
aus dem beim Bundesversicherungsamt angesiedelten Gesundheitsfonds
monatliche Zuweisungen für ihre Versicherten. Die Höhe der
Zuweisungen wird - basierend auf den Leistungsausgaben der Kassen -
in einem festgelegten Verfahren errechnet. In diesem Verfahren
spielen Faktoren wie Morbidität, Alter und Geschlecht der
Versicherten eine Rolle. Aufgrund eines logisch-mathematischen
Fehlers (sog. Berechnungsfehler) werden die Zuweisungen für alte und
kranke Versicherte systematisch zu gering bemessen. Ziel der Klage
der Kassen ist es, durch Aufhebung des Berechnungsfehlers diese
finanzielle Benachteiligung von alten und kranken Versicherten bei
den Gesundheitsfondszuweisungen zu beseitigen. Mit der Klage soll
indessen nicht der MRSA - dessen Rechtmäßigkeit das LSG NRW erst
kürzlich festgestellt hat - in Zweifel gezogen werden.
Pressekontakt:
Gabriele Rähse
Pressesprecherin
AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Tel: 0800 265080 22202
Mailto: presse@nordost.aok.de
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