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DGAP-Adhoc: RIB Software AG: RIB Software AG beschließt Fortsetzung des Aktienrückkaufs

Geschrieben am 05-07-2013

RIB Software AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

05.07.2013 19:34

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG: Aktienrückkauf

RIB Software AG beschließt Fortsetzung des Aktienrückkaufs

Stuttgart, 05. Juli 2013 - Der Vorstand der RIB Software AG (ISIN
DE000A0Z2XN6) hat beschlossen, das Aktienrückkaufprogramm der Gesellschaft
auszudehnen und fortzusetzen.

Der Beschluss beruht auf der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. Mai
2012, bis zum 23. Mai 2017 eigene Aktien im Umfang von bis zu 10% des
Grundkapitals zu erwerben, was einem Umfang von 3.871.542 Aktien
entspricht.

Das Rückkaufprogramm war zunächst bis zum 15. April 2013 befristet und auf
1 Mio. Aktien begrenzt. Nachdem bis zum 15. April 2013 bereits 389.573
Aktien zurückgekauft worden waren, wurde das verbleibende Kontingent mit
der am 22. April 2013 beschlossenen Fortsetzung des Rückkaufprogramms
nunmehr ausgeschöpft. Damit hat die Gesellschaft bislang insgesamt 1 Mio.
Aktien zurückgekauft.

Der Vorstand hat daher beschlossen, das Rückkaufprogramm auf weitere 1 Mio.
Aktien auszudehnen und befristet bis zum 15. April 2014 fortzusetzen. Die
Aktien werden ausschließlich über die Börse zurückgekauft. Der Kaufpreis je
Aktie darf den nach näherer Maßgabe der Ermächtigung der Hauptversammlung
vom 24. Mai 2012 zu ermittelnden Börsenpreis der Aktie im Xetra-Handel um
nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 %
unterschreiten. Die Aktien können zu allen in der Ermächtigung der
Hauptversammlung vom 24. Mai 2012 genannten Zwecken verwendet werden,
insbesondere als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen oder zur
Bedienung von Rechten aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen.

Der Aktienrückkauf wird unter Führung eines Kreditinstituts vorgenommen.
Die Gesellschaft hat das Kreditinstitut angewiesen, die Handelsbedingungen
des Artikels 5 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der
Kommission vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für
Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen (Abl. L 336/33 vom 23.
Dezember 2003) (nachfolgend 'EG-Verordnung') und die in diesem
Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzuhalten und der
Gesellschaft die Informationen zur Verfügung zu stellen, die erforderlich
sind, um den in der EG-Verordnung vorgeschriebenen Mitteilungspflichten
nachzukommen. Das Kreditinstitut trifft die jeweiligen Entscheidungen über
den Zeitpunkt und Umfang des Erwerbs unabhängig und unbeeinflusst von der
Gesellschaft.

Das Rückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig,
jederzeit ausgesetzt werden. Die RIB Software AG wird über die Fortschritte
des Aktienrückkaufprogramms unter www.rib-software.com regelmäßig
informieren.


---------------------------------------------------------------------------

Sprache: Deutsch
Unternehmen: RIB Software AG
Vaihinger Str. 151
70567 Stuttgart
Deutschland
Telefon: +49 (0)711-7873-0
Fax: +49 (0)711-7873-311
E-Mail: info@rib-software.com
Internet: www.rib-software.com
ISIN: DE000A0Z2XN6
WKN: A0Z2XN
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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