Im Sommer mit dem Auto unterwegs: Was ist erlaubt - und was nicht?
Geschrieben am 09-07-2013 |
München (ots) - Wer im Hochsommer mit dem Auto in Deutschland
unterwegs ist, sollte in Sachen Bekleidung und Verhalten einige
Punkte beachten. Mit den Temperaturen steigt auch der Wunsch nach
lockerem Schuhwerk. Generell gilt: Grundsätzlich ist das Fahren mit
Flip Flops oder sogar barfuss erlaubt. Allerdings droht demjenigen,
der mit unzureichendem Schuhwerk an einem Unfall beteiligt ist, ein
Mitverschulden - wenn etwa nicht kräftig genug gebremst wurde. In
einem solchen Fall kann es jedoch Probleme mit der Versicherung
geben. Ansonsten gibt es hierzulande keine besondere Kleiderordnung
für das Auto. Wer in Bikini oder Badehose am Steuer sitzt, hat keine
Strafe zu befürchten.
An sehr heißen Sommertagen reichen schon 15 Minuten, um das in der
Sonne geparkte Auto auf ein unerträgliches Maß aufzuheizen. Deshalb
dürfen unter keinen Umständen Kinder, aber auch keine Tiere bei hohen
Temperaturen im parkenden Auto zurückgelassen werden. Wer einem Kind
oder Tier in einem aufgeheizten Fahrzeug helfen will, sollte zuerst
die Polizei oder die Feuerwehr rufen. Im äußersten Notfall können
Helfer auch erste Rettungsmaßnahmen einleiten.
Für die Urlaubsfahrt gilt: Staut es sich auf der Autobahn, dürfen
Reisende nicht über den Seitenstreifen zur nächsten Ausfahrt fahren.
Andernfalls drohen 75 Euro Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg. Der
Seitenstreifen darf nur dann zum Ausfahren genutzt werden, wenn dies
von der Polizei angewiesen oder explizit durch Verkehrszeichen
freigegeben wird. Bei langen Autofahrten entspannen sich Beifahrer
gerne, indem sie die Beine oder Füße auf das Armaturenbrett zu legen.
Das ist zwar nicht verboten, aber bei einem Unfall lebensgefährlich.
Die Beine werden in Richtung Kopf geschleudert und dieser schlägt mit
großer Wucht auf die Unterschenkel - schwerste Verletzungen sind die
Folge.
Über den ADAC:
Mit über 18 Millionen Mitgliedern ist der "Allgemeine Deutsche
Automobil-Club" der zweitgrößte Automobilclub der Welt. Als führender
Dienstleister trägt der ADAC wesentlich dazu bei, Hilfe, Schutz und
Sicherheit in allen Teilbereichen des mobilen Lebens sicherzustellen.
Dabei handelt der ADAC nach dem Leitsatz "Das Mitglied steht im
Mittelpunkt!" und überzeugt in erster Linie durch die Kompetenz und
Servicebereitschaft seiner Mitarbeiter sowie die Qualität und
Fairness seiner Produkte und Dienstleistungen.
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Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Jennifer Kallweit
Tel: +49 (0) 89 76 76 2991
E-Mail: jennifer.kallweit@t-online.de
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